Bachelor of Science (B.Sc.)

Psychologie

Ein starkes Fundament

Das Studium des Bachelor Psychologie befähigt, eine Erwerbstätigkeit im Bereich der Psychologie aufzunehmen. Absolventen des Bachelor-Studiums stehen verschiedene Berufsfelder in Positionen ohne Leitungsfunktion offen: Beispiele sind Assistenztätigkeiten im Gesundheitsweisen, in der Forschung, in öffentlichen Körperschaften (Justiz, Polizei, Verwaltung), im Bereich der Medien oder der Meinungsforschung. Das Studium verschafft detaillierte Einblicke in die zugehörigen Berufsfelder und bereitet insbesondere auf die Arbeit in interdisziplinären Teams vor.

Das Studium des Bachelor Psychologie schafft eine wissenschaftliche Befähigung: Die Grundlagen psychologischen Wissens und psychologischer Fertigkeiten werden vermittelt. Das Studium ermöglicht die Erfassung des Forschungsfeldes und hilft ein initiales Verständnis wissenschaftlichen Arbeitens zu entwickeln. Es vermittelt die Fähigkeit wissenschaftliche Ergebnisse angemessen zu präsentieren und kritisch zu diskutieren.

Das Studium des Bachelor Psychologie schafft auch die Voraussetzung für zivilgesellschaftliches Engagement, beispielsweise für Mitarbeit in Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen im Bereich sozialer Unterstützung oder Entwicklungszusammenarbeit. Das Studium befähigt zu eigenständigen ethischen Stellungnahmen im Bereich verhaltensbezogener Probleme.

Das Studium des Bachelor Psychologie fördert die Persönlichkeitsentwicklung: Ein sicherer Umgang mit Menschen mit psychischen oder medizinischen Erkrankungen stellt besondere Anforderungen an Empathiefähigkeit und professionelle Kommunikation. Das Bachelorstudium legt dafür Grundlagen und fördert gezielt diesen Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung. Einen weiteren Schwerpunktbildet daneben auch die Entwicklung der Teamfähigkeit der Studierenden.

CHE Ranking Siegel

Psychologie im CHE-Ranking

Art des Studiums

Vollzeit

Regelstudienzeit

6 Semester

Credits

180 ECTS

Sprache des Studiums

Deutsch

Bewerbungszeitraum

01.05. - 15.07.

Art der Zulassung

Zulassungsbeschränkt

Beginn des Studiums

Wintersemester

Abschlussart

Bachelor of Science (B.Sc.)

Hinweise zur Bewerbung

Hinweise zur Bewerbung hier.

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Inhalte des Studiums

Das Bachelorstudium an der Universität zu Lübeck vermittelt eine grundlegende praktische und wissenschaftliche Befähigung im Bereich der Psychologie und erlaubt eine qualifizierte Erwerbstätigkeit in der Forschung oder im Gesundheitswesen aufzunehmen. Es bildet die Grundlage bilden für ein daran anschließendes Masterstudium der Psychologie. Das Bachelorstudium vermittelt den grundlegenden Wissenskanon der Psychologie. Er fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden dahingehend, dass sie grundlegende Fertigkeiten in den Bereichen Empathie und professioneller Kommunikation mit Menschen mit gesundheitlichen Störungen erwerben. Das Studium in Lübeck fokussiert Bereiche, die für das Verständnis der Schnittstellen der Verhaltenswissenschaften zur Medizin und für die Anwendung von psychologischem Wissen im Gesundheitswesen von besonderer Bedeutung sind.

Ausbildung zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten

Für den im Wintersemester 20/21 angelaufenen B.Sc.-Studiengang Psychologie liegt mit Bescheid der zuständigen Behörde vom 24.2.2021 die berufsrechtliche Anerkennung entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor und ermöglicht damit ein weiterführendes Studium in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie (Master Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie).

Karriere

Das Studium des Bachelor Psychologie befähigt, eine Erwerbstätigkeit im Bereich der Psychologie aufzunehmen. Absolventen des Bachelor-Studiums stehen verschiedene Berufsfelder in Positionen ohne Leitungsfunktion offen: Beispiele sind Assistenztätigkeiten im Gesundheitsweisen, in der Forschung, in öffentlichen Körperschaften (Justiz, Polizei, Verwaltung), im Bereich der Medien oder der Meinungsforschung. Das Studium verschafft detaillierte Einblicke in die zugehörigen Berufsfelder und bereitet insbesondere auf die Arbeit in interdisziplinärenTeams vor.

Wissenschaft und Forschung

Das Studium des Bachelor Psychologie schafft eine wissenschaftliche Befähigung: Die Grundlagen psychologischen Wissens und psychologischer Fertigkeiten werden vermittelt. Das Studium ermöglicht die Erfassung des Forschungsfeldes und hilft ein initiales Verständnis wissenschaftlichen Arbeitens zu entwickeln. Es vermittelt die Fähigkeit wissenschaftliche Ergebnisse angemessen zu präsentieren und kritisch zu diskutieren.

Gesellschaftliches Engagement

Das Studium des Bachelor Psychologie schafft auch die Voraussetzung für zivilgesellschaftliches Engagement, beispielsweise für Mitarbeit in Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen im Bereich sozialer Unterstützung oder Entwicklungszusammenarbeit. Das Studium befähigt zu eigenständigen ethischen Stellungnahmen im Bereich verhaltensbezogener Probleme.

Persönlichkeitsentwicklung

Ein sicherer Umgang mit Menschen mit psychischen oder medizinischen Erkrankungen stellt besondere Anforderungen an Empathiefähigkeit und professionelle Kommunikation. Das Bachelorstudium legt dafür Grundlagen und fördert gezielt diesen Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung. Einen weiteren Schwerpunktbildet daneben auch die Entwicklung der Teamfähigkeit der Studierenden.

 

Progress Bars

Anteile der Studieninhalte im Bachelor


Studienplan

Im empfohlenen Studienverlauf sind alle Lehrveranstaltung aufgelistet. Er zeigt an, in welchem Semester eine Lehrveranstaltung besucht werden sollte.

Nähere Informationen zu den einzelnen Modulen stehen im Bachelor-Modulhandbuch. Im Studienplan ist jeweils auf diese verlinkt.

5 Prüfungen
4 Prüfungen
4-5 Prüfungen
3-5 Prüfungen
5 Prüfungen
3-5 Prüfungen

Kreditpunkte | Vorlesung | Übung | Praktikum | Seminar

Psychologische Grundkompetenzen
Berufspraktische Kompetenzen
Methodische Kompetenzen
Anwendungs-kompetenzen
Wahlpflicht (fächerübergreifend)
Wahlpflicht (fachspezifisch)

Bewerbung und Zulassung

Die Universität zu Lübeck berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie ab WS 2025/2026 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests.

Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert Z. Im Bewerbungsverfahren hier an der Universität zu Lübeck  können Sie durch gute Testergebnisse im Studieneignungstest Ihre Note für die Rangliste der Zulassung verbessern. Erreicht die Bewerberin oder der Bewerber folgenden Standardwert, dann erhält sie oder er eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung wie folgt:

Die folgenden Standardwerte (SW) führen zu einer Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung um  x Notenpunkte:

SW: 100-109 - 0,1 Punkt

SW: 110-119 - 0,2 Punkte

SW: 120-129 - 0,3 Punkte

SW: 130 (oder mehr) - 0,4 Punkte

Beträgt der Standardwert weniger als 100 Punkte, wird keine Verbesserung der Durchschnittsnote vorgenommen. Es werden nur Testergebnisse des BaPsy-DGPS berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.

Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12.2024 bis einschließlich 15.02.2025 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de.Der Test findet im Jahr 2025 am 24. oder 25. Mai an einem der später bekannt gegebenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.

Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils zwei Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.

Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Sie können sich jederzeit auch ohne die Teilnahme am Studieneignungstest bewerben. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ein gutes Testergebnis kann auch bei weniger guten Abiturnoten bessere Zulassungschancen eröffnen. Und auch bei sehr guten Abiturnoten kann ein gutes Testergebnis wesentlich für die Zulassung sein.

Bei Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten oder Zweitstudienbewerbungen konsultieren Sie bitte die FAQ auf https://www.studieneignungstest-psychologie.de

Es liegt die Satzung der Universität zu Lübeck zur Durchführung des Auswahlverfahrens im zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Psychologie zugrunde.

Ja, es gibt einen NC (Numerus clausus). Da die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, gilt die Abiturnote und / oder die Anzahl der Wartesemester als Auswahlkriterium.
Der Numerus clausus beschreibt den "Zulassungsrang". Dieser wird nicht festgelegt, sondern jedes Jahr nach Bewerbungsschluss neu berechnet. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note die letzte zugelassene Person aufweist. Entsprechend können immer nur die NC-Werte der vergangenen Jahre als Richtwert angegeben werden: Auswahlgrenzen/NC

Alle wichtigen Informationen zum Einstieg ins erste Semester finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen

Ja, es gibt einen NC (Numerus clausus). Da die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, gilt die Abiturnote und / oder die Anzahl der Wartesemester als Auswahlkriterium.

Der Numerus clausus beschreibt den "Zulassungsrang". Dieser wird nicht festgelegt, sondern jedes Jahr nach Bewerbungsschluss neu berechnet. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note die letzte zugelassene Person aufweist. Entsprechend können immer nur die NC-Werte der vergangenen Jahre als Richtwert angegeben werden:

Auswahlgrenzen/NC

Die Universität zu Lübeck berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie ab WS 2025/2026 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests.

Als Wartezeit vor dem Studium wird die Zeit zwischen dem Abitur und dem eigentlichen Studienbeginn bezeichnet. Sie setzt sich aus einzelnen Wartesemestern zusammen. Als Wartesemester zählt jedes Semester, in dem man nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist.

Die Anzahl der Wartesemester ist ein eigenständiges Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen durch die „Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS)“. Wartesemester verbessern nicht (!) die Abiturnote. In jedem Jahr werden im Studiengang Psychologie der UzL bis zu 20% der Plätze nach Wartesemestern vergeben.

Die Studienplätze im Bachelor Psychologie werden ausschließlich nach Rangliste vergeben. Das heißt, dass wenn Bewerber/innen ihre Studienplätze nicht annehmen, automatisch der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Rangliste nachrückt. Das Nachrückverfahren wird bis zur Besetzung aller Studienplätze durchgeführt.

Die Universität zu Lübeck berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie ab WS 2025/2026 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests.

Es gibt kein Losverfahren für die Studienplätze im Studiengang Psychologie an der Universität zu Lübeck.

Die Studienplätze im Bachelor und Master Psychologie werden ausschließlich nach Rangliste vergeben. Das heißt, dass wenn Bewerber/innen ihre Studienplätze nicht annehmen, automatisch der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Rangliste nachrückt. Das Nachrückverfahren wird bis zur Besetzung aller Studienplätze durchgeführt.

Neben dem Studiengang Psychologie gibt es an der Universität zu Lübeck auch noch einen weiteren Studiengang mit Psychologie-Inhalten ohne Zulassungsbeschränkung. Den Studiengang Medieninformatik mit Schwerpunkten im Bereich Mensch-Technik-Interaktion und der Gestaltung digitaler Systeme. Der interdisziplinäre Studiengang integriert Inhalte aus Informatik, Design und Psychologie und widmet sich der Gestaltung von digitalen Technologien für Menschen. Im Mittelpunkt des Studiengangs steht damit der Mensch als Nutzer und Gestalter von technischen Systemen. Wie müssen Systeme - wie z. B. Apps oder Webseiten - gestaltet sein, damit sie vom Benutzer effektiv und effizient bedient werden können und als zufriedenstellend wahrgenommen werden? Die Psychologie ermöglicht hierbei als Bestandteil des Studiengangs ein tieferes Verständnis der Wirkung von Technik auf verschiedene Nutzer:innen, wodurch erst eine optimale Gestaltung von Systemen ermöglicht wird. Der Studiengang ist für Sie richtig, wenn Sie Lust darauf haben, Technik für Menschen zu gestalten, wenn Sie eine Affinität zum mathematisch-logischen Denken mitbringen und es reizvoll finden, programmieren zu lernen.

Prüfungsangelegenheiten

Dem Prüfungsausschuss gehören Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende an. Er entscheidet über die Auslegung der Prüfungsordnung und kümmert sich um Fälle, die in den Ordnungen vielleicht nicht vorgesehen oder abgedeckt sind.

Wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss, wenn in Ihrem Studium etwas nicht Vorhergesehenes passiert, wie etwa eine längere Krankheit oder Probleme bei Prüfungen. Der Ausschuss kann (natürlich nur in echten Ausnahmesituationen) Sondergenehmigungen erteilen und Sonderregelungen für Sie schaffen.

Typischerweise sollten Sie sich direkt an die Vorsitzenden des Ausschusses wenden, sie können vieles direkt entscheiden, es muss nicht immer langwierig der Auschuss tagen.

Prüfungsausschuss Psychologie

Gruppe der Professoren (Mitglied / stellv. Mitglied)

Prof. Dr. N. Bunzeck (Vorsitzender) / Prof. Dr. J. Obleser
Prof. Dr. I. Wilhelm-Groch (stellv. Vorsitz) / Prof. Dr. Silke Anders
Prof. Dr. O. Stavrova / Prof. Dr. C. Peifer
Prof. Dr. F. Paulus / Prof. Dr. Sören Krach
Prof. Dr. L. Malich / Prof. Dr. Th. Franke

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter (Mitglied / stellv. Mitglied)

Kirsten Handschuch / Dr. M. Woestmann

Gruppe der Studierenden (Mitglied / stellv. Mitglied)

Jonas Krusch / Kornelia Staniszewski

Die Prüfungen aller MINT-Studiengänge werden jedes Semester zentral organisiert.

Im Prüfungsplan sind nur die jeweiligen Pflichtveranstaltungen beachtet, die Termine für reine Wahlveranstaltungen legen die Dozenten und Dozentinnen in der Regel nach Absprache fest.

Alle Prüfungstermine sind im UnivIS zu finden: Vorlesungsverzeichnis >> Klausurtermine Mint Sektion >> Bachelor Psychologie.

Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt online. Über das QIS-Konto kann sich jeder Studierende für den 1. oder 2. Prüfungstermin bis zu zwei Wochen vor Vorlesungsende anmelden (wir versenden in jedem Semester eine Information mit den entsprechenden Fristen). Die Rücktrittsfrist endet 3 Tage vor einer Prüfung.

Im Falle eines Rücktritts vom 1. Prüfungstermin ist eine gleichzeitige Anmeldung zum 2. Prüfungstermin im QIS möglich. Ein Rücktritt von der 2. Prüfung ist dann wiederum bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Im Falle eines Fehlversuchs besteht die Verpflichtung, am nächstmöglichen Prüfungstermin teilzunehmen (§ 17 Abs. 2 PVO). Bitte melden Sie sich auch dazu im QIS an.

Eine Nicht-Teilnahme an einer Prüfung trotz Anmeldung, wird als Fehlversuch gewertet und verpflichtet, am nächstmöglichen Prüfungstermin teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme aus Krankheitsgründen nicht möglich sein, ist eine unverzügliche Meldung an das Prüfungsamt MINT erforderlich. Das Attest muss zusammen mit dem Formular zur Krankmeldung beim Prüfungsamt binnen 3 Tagen eingereicht werden.

Alle Studierende haben binnen 4 Wochen nach Notenbekanntgabe das Recht zur Klausureinsicht. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre/n Modulverantwortliche/n.

Nach Durchführung der Einschreibung an der Universität zu Lübeck erhalten alle Studierenden mit Ihrem Studierendenausweis ein Accountblatt mit dem Initial-Passwort für das QIS-Portal. Beim ersten Einloggen muss dieses Passwort erstmals durch ein eigenes Passwort ersetzt werden.

Für Wissenschaftler und für Studierende gelten die Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis, die der Senat der Universität zu Lübeck festgelegt hat.

Wie mit dem Verdacht eines Plagiatsfalls im Studiengang Psychologie konkret verfahren wird, legt der Leitfaden zum Umgang mit Plagiaten für Studierende und Dozierende des Studiengangs Psychologie fest.

Umgang mit Plagiaten im Studiengang Psychologie

Die Bachelorarbeit ist für das 6. Semester des Bachelorstudiums geplant. Die Arbeit ist offiziell beim Prüfungsamt anzumelden. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag auf Zulassung zur Bachelor- / Masterarbeit. Ab diesem Zeitpunkt verbleiben dem / der Studierenden 3 bis maximal 6 Monate zur Beendigung der Arbeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von 1 Monat gewährt werden. Es gelten in jedem Fall die Bestimmungen der SGO und PVO.

Das Thema der Bachelorarbeit muss einen psychologischen Hintergrund beinhalten. Dies kann vom Vorsitz des Prüfungsausschusses bestätigt werden. Die Studierenden dürfen sich jederzeit mit eigenen Themenvorschlägen an ihre Professor(inn)en / Dozierenden wenden.

Die FAQs beantworten die häufigsten Fragen Studierender. Allgemeine Formulare und Merkblätter wie z.B. zur Ausgabe der Bachelorarbeit, Deckblatt für die Bachelorarbeit oder der Anmeldung des Kolloquiums zur Bachelorarbeit gibt es auf der allgemeinen Formularseite des Prüfungsamts.

Hier finden Sie eine aktuelle Themenauswahl angebotener Bachelorarbeiten.

Die Vorlaufzeit für die Ausgabe eines Themas für Ihre Bachelorarbeit ist in den einzelnen Arbeitsgruppen unterschiedlich. Alle diese Informationen und eine Liste der ausgebenden Dozierenden für Ihre Abschlussarbeit finden Sie als Studierende im Moodle. -> hier (Klick)

Kontakt

Prof. Dr. Nico Bunzeck
Studiengangsleiter
+4945131013600nico.bunzeck@uni-luebeck.de
Michaela Haller
Studiengangskoordination
+4945131013637michaela.haller@uni-luebeck.de

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