Hinweise zur Einschreibung
Sie haben eine Zulassung erhalten und möchten sich jetzt an der Universität zu Lübeck einschreiben.
Dies sind die nächsten Schritte, die für eine erfolgreiche Einschreibung notwendig sind.
Krankenkassenmeldung
Bitte beantragen Sie unmittelbar nach Ihrer Zulassung eine sogenannte „Meldung 10 zur Einschreibung an der Universität zu Lübeck" von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. bei Privatversicherten bitte ebenfalls „Meldung 10" bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen. Diese Meldung wird dann automatisch digital von der Versicherung an die Universität geliefert.
Die Betriebsnummer der Universität zu Lübeck lautet H 0001115.
Alle Studieninteressierten haben gemäß § 199a SGB V gegenüber der Hochschule vor der Einschreibung nachzuweisen,
- dass sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung sein werden oder
- dass sie nicht gesetzlich versichert sind, weil sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Auch in diesem Fall müssen sie eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl kontaktieren.
Diese Informationen werden seit Januar 2022 von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an uns übermittelt. Die Übersendung einer Kopie der Versichertenkarte oder einer schriftlichen Mitgliedsbescheinigung bei einer Bewerbung reichen nicht aus.
Bitte verfahren Sie je nach Krankenversicherungsstatus wie folgt:
- Sie sind bei einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert, dann fordern Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse "Meldung 10" für den Beginn eines Studiums an der Universität zu Lübeck an (Betriebsnummer H 0001115). Damit meldet die Krankenkasse digital an die Hochschule, dass Sie bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über jemand anderen mitversichert sind.
- Sie sind bei einer privaten deutschen Krankenversicherung versichert ODER im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte, dann wenden Sie sich bitte mit den Unterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. mit Ihrer europäischen Versicherungskarte an eine frei wählbare gesetzliche Krankenversicherung und fordern die "Meldung 10" für den Beginn eines Studiums an der Universität zu Lübeck an (Betriebsnummer H 0001115). Damit meldet die Krankenkasse digital an die Hochschule, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit wurden.
Die Meldungen zwischen Krankenkassen und Hochschulen erfolgen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung.
Bitte beachten Sie, dass Sie jede Form der Krankenversicherung, bei der es sich nicht um eine studentische gesetzliche Krankenversicherung handelt, von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen müssen. Bietet Ihre Krankenversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland, kann die gesetzliche Krankenkasse für Sie die Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht digital an uns übermitteln.
Dokumentenupload
Alle Unterlagen müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Dort finden Sie auch die geltenden Fristen.
Die Immatrikulation ist abgeschlossen, wenn Sie "Dokumente abgeben" angeklickt haben.
Immer:
- Einfache Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
- Einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) bzw. der Masterzugangsberechtigung (Bachelor-Abschluss oder aktuelles Transcript of Records)
- Nachweis der Einzahlungen von Semesterbeitrag und Einschreibgebühr.
Antragsteller, die bereits an einer Hochschule immatrikuliert sind/waren:
- Aktuelle/letzte Studienbescheinigung aller bisher besuchten Hochschulen
- Exmatrikulationsbescheinigung aller bisher besuchten Hochschulen (kann nachgereicht werden)
- Einfache Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (nur bei Zweitstudium)
- Leistungsübersicht (Transcript of Records) oder Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes
Fachspezifische Unterlagen:
Bachelor Ergotherapie/Logopädie: Nachweis über staatliche Anerkennung
- Bewerber Humanmedizin, klinischer Abschnitt: Physikumszeugnis
Einzahlungsinformationen Wintersemester 2025/26
Jeder Bewerber muss bei Einschreibung folgende Einzahlungen nachweisen:
305,60 Euro - Semesterbeitrag
65,00 Euro - Einschreibgebühr (nur bei erstmaliger Einschreibung an der Uni fällig!)
Bitte beachten Sie, dass es sich um zwei unterschiedliche Beiträge mit zwei unterschiedlichen Konten handelt.
Überweisen Sie daher bitte einzeln.
Geben Sie den vorgegebenen Verwendungszweck bei Ihren Zahlungen an, damit die Beiträge für Sie verbucht werden können.
Kontodaten für die Überweisung des Semesterbeitrages
Begünstigter: Studentenwerk Schleswig-Holstein
IBAN: DE37 2105 0170 1002 4499 71
BIC-Code: NOLADE21KIE (Förde Sparkasse Kiel)
Wintersemester 2025/26
Betrag: 305,60 EURO
Verwendungszweck: Name, Vorname - 20252
Sommersemester 2025
Betrag: 273,20 EURO
Verwendungszweck: Name, Vorname - 20251
Kontodaten für die Überweisung der Einschreibgebühr
Begünstigter: FinMinSH
IBAN: DE52 2000 0000 0020 2015 35
BIC-Code: MARKDEF1200
Betrag: 65,00 EURO
Verwendungszweck: 87220000 - Einschreibgebühr Name, Vorname
Als Nachweis über die Einzahlungen wird ein Kontoauszug oder bei Online-Überweisung der Ausdruck der Bestätigung mit dem Vermerk über die Zahlung akzeptiert.
Ein Ausdruck mit Vermerk über die Annahme ist nicht ausreichend.
Die Einschreibgebühr ist für alle Ersteinschreibungen an der Universität zu Lübeck fällig.
Eine Erstattung, auch bei Aufhebung der Einschreibung, ist nicht möglich!
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studierenden-Service-Center unter ssc@uni-luebeck.de oder telefonisch an: