Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
Ihr Weg zum schönsten Beruf der Welt
Der Bewerbungsprozess für den dualen Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft (B.Sc.) erfolgt direkt über die verantwortlichen Praxiseinrichtungen (vPE) und über die Universität zu Lübeck.
An der Universität bewerben Sie sich direkt über das CAMPUS-Portal, worüber Ihnen automatisch eine individuelle Bewerbernummer zugeteilt wird. Für einen Studienstart zum Wintersemester 2026 öffnet das CAMPUS-Portal am 15. März 2026.
Unter Angabe Ihrer individuellen UzL-Bewerbernummer bewerben Sie sich zusätzlich bei einer oder mehreren unserer kooperierenden vPE. An welcher/welchen vPE Sie sich bewerben möchten, können Sie bereits im CAMPUS-Portal angeben.
Ihre Bewerbung wird aber nicht automatisch and die vPE weitergeleitet, da unsere Kooperationspartner unterschiedliche Bewerbungszeiträume und -portale nutzen.
Bitte beachten Sie: Es kann im Zuge der Umstellung des Bewerbungsprozesses 2026 vereinzelt vorkommen, dass Bewerbungszeiträume an vPE bereits im Februar beginnen – also noch vor der Öffnung des UzL-CAMPUS-Portals am 15. März. Trifft dies auf Ihre Wunsch-vPE zu, bewerben Sie sich bitte zunächst im von der Klinik festgelegten Zeitraum direkt an der vPE. Anschließend bewerben Sie sich frühestmöglich zusätzlich an der Universität. Die dabei generierte UzL-Bewerbernummer reichen Sie bitte nachträglich bei der vPE ein.
Ohne eine UzL Bewerbernummer ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei der vPE nicht möglich.
Nach einer erfolgreichen Bewerbung stellt die vPE Ihnen einen Vertrag für die praktischen Anteile des Studiums aus. Dieser Vertrag sollte frühestmöglich im CAMPUS-Portal hochgeladen werden, um ihren Bewerbungsprozess an der Universität abzuschließen.
Hinweis zu den Bewerbungszeiträumen der vPE
Die vPE haben in der Regel Bewerbungszeiträume definiert: 02.02.-20.02.2026 bzw. 13.04.-26.04.2026. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein direkt bei der kooperierenden vPE (z.B. Website/persönliche Nachfrage per Telefon und/oder Mail), welcher Bewerbungszeitraum gültig ist oder ob es Abweichungen (z.B. Länge der Bewerbungsphase/ anderer Zeitraum) gibt.
Wichtige Hinweise in Kürze
Bewerbungen erfolgen via CAMPUS-Portal der Universität zu Lübeck und zusätzlich an ihrer/n präferierten kooperierenden Praxiseinrichtungen (vPE). Im CAMPUS-Portal erhalten Sie Ihre individuelle Bewerbernummer, die für eine Teilnahme an Bewerbungsgesprächen verpflichtend ist.
Zugangsvoraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung (ggf. alternative Zugangswege möglich)
- Einen gültigen Studienvertrag mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE)
- Ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einem relevanten Tätigkeitsbereich einer Hebamme (z. B. Kreißsaal, Wöchnerinnenstation, freiberufliche Hebamme) gem. der Studiengangsordnung (SGO).
- Deutsche Sprachkenntnisse (Sprachnachweis auf Niveau C1)
- Gesundheitliche Eignung, im Laufe der Bewerbung durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst festgestellt.
- Charakterliche Eignung, im Laufe der Bewerbung durch ein Führungszeugnis sichergestellt.
Als Hochschulzugangsberechtigung dient ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Weitere Hinweise und Informationen über alternative Wege zum Hochschulstudium ohne Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie hier.
- Das Praktikum kann am Stück oder in mehreren Abschnitten absolviert werden (insgesamt 4 × 38,5 Stunden).
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Praktikum noch nicht vollständig abgeschlossen sein, aber ein Nachweis über das anstehende Praktikum muss eingereicht werden.
- Die vollständige Teilnahmebestätigung des Praktikums muss spätestens zur Immatrikulation vorliegen.
Das Praktikum sollte einen Gesamtumfang von 4 Wochen (ca. 4 x 38.5 Stunden) haben und kann alle Aspekte der Hebammenarbeit umfassen. Dies schließt zum Beispiel klinische Einsatzbereiche ein – wie Kreißsaal, Mutter-Kind-Station, Wöchnerinnenstation und Schwangerenaufnahme, sowie außerklinische Einsatzbereiche – wie freiberufliche Hebammenarbeit, Hausgeburtshilfe, Hebammenpraxis, Geburtshaus, Frühe Hilfen und vieles mehr.
Das Praktikum kann im In- oder Ausland als Ganzes oder in Abschnitten absolviert werden.
Erfolgt das Praktikum (oder Teile der Praktikums) erst nach der Bewerbung ist ein Nachweis der Praktikumseinrichtung über den geplanten Einsatz vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum vor der Bewerbung es Ihnen ermöglichen kann, Ihre Vorstellung vom Berufsfeld einer Hebamme zu vertiefen.
Es ist oft möglich, ein Praktikum in einer unserer kooperierenden Praxiseinrichtungen (vPE) zu absolvieren und dies kann sinnvoll sein, um einen genaueren Einblick in die Hebammenarbeit am gewünschten zukünftigen Arbeitsort zu bekommen. Ein Praktikum an einer kooperierenden vPE wird aber nicht vorausgesetzt und garantiert keine Platzzusage im Verlauf des Berwerbungsverfahrens.
Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen das erfolgreiche Bestehen einer anerkannten Deutschprüfung nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH 2), durch die Prüfung „TestDaF“ (TDN 4) oder den Nachweis eines Sprachniveaus C1 nach Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfolgen.
Gemäß § 10 HebG darf das Hebammenstudium nur absolvieren, wer “nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet ist”. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Bewerbungsprozesses eine gesundheitliche Eignungsuntersuchung vorgesehen.
Hierzu wird der betriebsärztliche Dienst der jeweiligen vPE im Laufe des Bewerbungsverfahrens eine Untersuchung durchführen. Diese Untersuchung wird in der Regel erst durchgeführt, wenn ein Vertragsabschluss in Aussicht steht.
Gemäß § 10 HebG darf das Hebammenstudium nur absolvieren, wer “sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt”. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Bewerbungsprozesses die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich.
Sollte ein Vertragsabschluss in Aussicht stehen, wird Ihnen die jeweilige vPE eine schriftliche Aufforderung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ausstellen. Diese benötigen Sie, um das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen.
Bei Fragen zum Ablauf des Bewerbungsprozesses oder zu Zugangsvoraussetzungen, können Sie sich gerne per Mail (studium.hewi@uni-luebeck.de) oder telefonisch (0451 3101-1853) an die Studiengangskoordinatorinnen Frau Ishikawa und Frau Wüst wenden.
Entscheidungshilfe für das Studium
Bevor Sie sich bewerben, stellen Sie sich bitte folgende Fragen:
- Bin ich dem Wechsel zwischen Theorie und Praxis an – in der Regel – zwei verschiedenen Orten über vier Jahre gewachsen?
- Bin ich bereit, in der Theoriephase teilweise lange Wegstrecken bis zur Universität zu Lübeck auf mich zu nehmen?
- Bin ich bereit, mich auf ein flexibles Lernangebot (Präsenz mit Onlineanteilen) an bis zu acht Stunden (inkl. Pausen) pro Tag einzustellen?
- Bin ich bereit, in der Praxisphase Nacht-/Wochenend- und Feiertagsschichten zu leisten?
Studienbeginn
Das Studium beginnen Sie mit der Einführungswoche zum Wintersemester im Oktober des jeweiligen Jahres. Nützliche Informationen zum Einstieg finden Sie hier.
Kontakt
Alle Anfragen an die Studiengangskoordination bitte ausschließlich an studium.hewi@uni-luebeck.de bzw 0451 3101-1853.
Alle Anfragen an die Praxiskoordination bitte ausschließlich an hewi.praxis@uni-luebeck.de.