Studieren ohne Abitur

Unter besonderen Voraussetzungen besteht auch für Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben, die Möglichkeit, ein Studium an der Universität zu Lübeck aufzunehmen. 

Gemäß der Hochschulzugangsverordnung für Meisterinnen und Meister vom 20. Juni 2008 werden Bewerber/innen eingeschrieben, wenn sie eine Meisterprüfung bestanden haben.

Alternativ kann eine andere abgeschlossene Vorbildung anerkannt werden, sofern sie für bestimmte Studiengänge als gleichwertig gilt. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt individuell.

Der Nachweis wird erbracht durch eine abgeschlossene berufliche Aufstiegsfortbildung, deren Abschluss:

  • auf einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf der Grundlage der §§ 53 und 54 BBiG oder §§ 42 oder 42a HwO, auf gleichwertigen bundes- und landesrechtlichen Regelungen oder auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen basiert und
  • mit einer Fortbildungsmaßnahme von mindestens 400 Unterrichtsstunden erreicht wird.

Hochschuleignungsprüfung

Beruflich qualifizierte Personen haben die Möglichkeit, an einer Hochschuleignungsprüfung teilzunehmen, mit deren Bestehen eine fachgebundene Hochschulreife für Schleswig-Holstein erworben wird.

Die Prüfung ist gebührenpflichtig und beträgt zurzeit 170 €.

Satzung über die Hochschuleignungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen für die Hochschuleignungsprüfung

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem mit dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • eine mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübte dreijährige Berufspraxis in einem mit dem Studiengang fachlich verwandten Bereich, die durch ein Arbeitszeugnis nachzuweisen ist.

Dem Antragsformular sind folgenden Unterlagen beizulegen:

  • Lebenslauf,
  • Zeugnisse über die Schul- und Berufsausbildung in beglaubigter Kopie,
  • Ausbildungszeugnis mit mindestens befriedigenden Leistungen für die nachgewiesene Berufsausbildung in beglaubigter Kopie,
  • Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
  • eine Erklärung darüber, ob und für welchen Studiengang die Bewerberin oder der Bewerber bereits früher bei dieser oder einer anderen Hochschule einen Antrag auf Zulassung zu einer Hochschuleignungsprüfung gestellt hat,
  • eine Bescheinigung über eine erfolgte qualifizierte Studienberatung des betreffenden Studiengangs.

Frist

Der Antrag und die Unterlagen sind bis zum 15. Februar eines jeden Jahres einzureichen bei folgender Adresse:

Universität zu Lübeck
Studierenden Service Center
z.Hd. Dr. Sabine Voigt
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck