Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Ihr Weg zum schönsten Beruf der Welt

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist vor dem Hintergrund von § 10 HebG (https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/index.html), dass die Bewerberin oder der Bewerber folgende Nachweise erbringt:

  • Hochschulzugangsberechtigung1
  • Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE) zum nächstmöglichen Wintersemester
  • Vierwöchiges Praktikum in einem hebammenspezifischen Tätigkeitsbereich2
  • Deutsche Sprachkenntnisse3
  • Gesundheitliche Eignung4
  • Charakterliche Eignung5

1 Hinweise zur Hochschulzugangsberechtigung
Als Hochschulzugangsberechtigung dient ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Weitere Hinweise und Informationen über alternative Wege zum Hochschulstudium ohne Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie hier.

2 Hinweise zum Praktikum
Das Praktikum sollte einen Gesamtumfang von 4 Wochen (ca. 4 x 38.5 Stunden) haben und kann alle Aspekte der Hebammenarbeit umfassen. Dies schließt zum Beispiel klinische Einsatzbereiche ein - wie Kreißsaal, Mutter-Kind-Station, Wöchnerinnenstation und Schwangerenaufnahme, sowie außerklinische Einsatzbereiche - wie freiberufliche Hebammenarbeit, Hausgeburtshilfe, Hebammenpraxis, Geburtshaus, Frühe Hilfen und vieles mehr.
Das Praktikum kann im In- oder Ausland als Ganzes oder in Abschnitten absolviert werden. Erfolgt das Praktikum (oder Teile der Praktikums) erst nach der Bewerbung ist ein Nachweis der Praktikumseinrichtung über den geplanten Einsatz vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum vor der Bewerbung es Ihnen ermöglichen kann, Ihre Vorstellung vom Berufsfeld einer Hebamme zu vertiefen.
Es ist oft möglich, ein Praktikum in einer unserer kooperierenden Praxiseinrichtungen (vPE) zu absolvieren und dies kann sinnvoll sein, um einen genaueren Einblick in die Hebammenarbeit am gewünschten zukünftigen Arbeitsort zu bekommen. Ein Praktikum an einer kooperierenden vPE wird aber nicht vorausgesetzt und garantiert keine Platzzusage im Verlauf des Berwerbungsverfahrens.

3 Hinweise zu Sprachkenntnissen
Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung be sitzen, müssen das erfolgreiche Bestehen einer anerkannten Deutschprüfung nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang aus ländischer Studienbewerber“ (DSH 2), durch die Prüfung „TestDaF“ (TDN 4) oder den Nachweis eines Sprachniveaus C1 nach Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfolgen.

4 Hinweise zur gesundheitlichen Eignung
Vor dem Hintergrund von § 10 HebG darf das Hebammenstudium nur absolvieren wer nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet ist. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Bewerbungsprozesses eine gesundheitliche Eignungsuntersuchung vorgesehen.

5 Hinweise zur charakterlichen Eignung
Vor dem Hintergrund von § 10 HebG darf das Hebammenstudium nur absolvieren wer sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Bewerbungsprozesses die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.
 

Bewerbung

Details zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens werden kurz vor Beginn der nächsten Bewerbungsphase hier veröffentlicht. Der Bewerbungszeitraum liegt zwischen Februar und Mai des Jahres für einen Studienbeginn zum nächstgelegenen Wintersemester.

Im Rahmen der Bewerbung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Präferenzen für ein kooperierendes Praxishaus anzugeben. Im Verlauf des Bewerbungsverfahrens lernen Sie das Team am Praxishaus auch persönlich kennen, sodass Sie individuelle Fragen zu Praxisphasen des Studiums direkt vor Ort stellen können. Selbstverständlich können Sie sich mit allen Fragen auch jederzeit an das Team des Studiengangs wenden.

Für eine Bewerbung müssen mehrere Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden (siehe oben). Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den Zugangsvoraussetzungen vertraut zu machen, um sich zur Bewerbungsphase optimal positionieren zu können.

Entscheidungshilfe für das Studium

Bevor Sie sich bewerben, stellen Sie sich bitte folgende Fragen:

  • Bin ich dem Wechsel zwischen Theorie und Praxis an –in der Regel– zwei verschiedenen Orten über vier Jahre gewachsen?
  • Bin ich bereit, in der Theoriephase teilweise lange Wegstrecken bis zur Universität zu Lübeck auf mich zu nehmen?
  • Bin ich bereit, mich auf ein flexibles Lernangebot (Präsenz mit Onlineanteilen) an bis zu acht Stunden (inkl. Pausen) pro Tag einzustellen?
  • Bin ich bereit, in der Praxisphase Nacht-/Wochenend- und Feiertagsschichten zu leisten?

Studienbeginn

Das Studium beginnen Sie mit der Einführungswoche zum Wintersemester im Oktober des jeweiligen Jahres. Nützliche Informationen zum Einstieg finden Sie hier