Modul PF3803-KP04

Erweiterte pflegerische Heilkunde – Praxis (EpfHkP)


Dauer

1 Semester

Angebotsturnus

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte

4

Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:

  • Bachelor Pflege 2025, Pflicht, Sozialwissenschaftliche Grundlagen, 7. Fachsemester

Lehrveranstaltungen:

  • PF3804-Ü: Fallbesprechungen (Übung, 1 SWS)

Workload:

  • 15 Stunden Präsenzstudium
  • 85 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 20 Stunden Selbststudium

Lehrinhalte:

  • Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation integrierter patientenorientierter bzw. personenzentrierter Pflege- und Therapieprozesse unter Nutzung vertieften forschungsbasierten Wissens in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Berufsgruppen bei Menschen mit ärztlich bestätigter diabetischer Stoffwechsellage, chronischen oder schwerheilenden Wunden und/oder Demenz und deren Bezugspersonen (im Folgenden: in den genannten Indikationsgebieten) in komplexen und hochkomplexen Versorgungssituationen (Details pro Indikationsgebiet s. Anlage 5 Teil B Ziffern II, III und IV Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
  • Verordnung von und Versorgung mit Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege
  • Selbstständige Durchführung von Infusionstherapie (i.v. oder s.c.) und Injektionen (s.c., i.m., i.v.) unter Berücksichtigung vertieften forschungsbasierten Wissens
  • Fachliche, wirtschaftliche, ethische und rechtliche Verantwortung für die selbstständige und eigenverantwortliche Ausübung übertragener erweiterter heilkundlicher Aufgaben in den genannten Indikationsgebieten
  • Analyse, kritische Reflexion, Evaluation und Adaption oder Konzeption von Informations-, Kommunikations-, Interaktions- und Beratungsprozessen auf der Basis pflege- und bezugswissenschaftlicher Methoden sowie unter ethischen Gesichtspunkten zur Reflexion der Krankheitsvorstellungen und Bewältigungsarbeit
  • Kritische Reflexion von Über- oder Unterforderungen und Identifikation notwendiger Veränderungen, z. B. im Aufgabenzuschnitt oder in den Rahmenbedingungen, und leiten entsprechende Handlungsalternativen
  • Identifikation eigener berufsbezogener Fort- und Weiterbildungsbedarfe
  • Interprofessionelle Fortbildungen zur Erschließung und kritischen Bewertung von Forschungsergebnissen und neuen Technologien im Bereich der Versorgung in den genannten Indikationsgebieten
  • Mitwirkung an der Implementierung/Nutzung von wissenschaftsbasierten oder -orientierten Instrumenten der Qualitätssicherung und -entwicklung (z. B. Nutzung/Einführung von S3-Leitlinien, evidenzbasierten Behandlungspfaden/Algorithmen, Teilnahme an M & M-Konferenzen, Qualitätszirkeln)

Qualifikationsziele/Kompetenzen:

  • Wissensverbreiterung/-vertiefung/-verständnis: Die Studierenden erweitern und vertiefen situationsspezifisch eigene pflege- und bezugswissenschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen für die sichere evidenzbasierte und kritisch reflektierte Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation integrierter patientenorientierter bzw. personenzentrierter Pflege- und Therapieprozesse bei Menschen mit ärztlich bestätigter diabetischer Stoffwechsellage, chronischen oder schwerheilenden Wunden und/oder Demenz und deren Bezugspersonen (im Folgenden: in den genannten Indikationsgebieten) in komplexen und hochkomplexen Versorgungssituationen.
  • Nutzung und Transfer: Die Studierenden sind in der Lage, selbstständig und eigenverantwortlich integrierte Pflege- und Therapieprozesse unter Nutzung vertieften forschungsbasierten Wissens bei Menschen mit genannten Indikationsgebieten in komplexen und hochkomplexen Versorgungssituationen patienten- bzw. personenzentriert zu planen, zu organisieren, zu gestalten, durchzuführen, zu steuern und zu evaluieren. Dies schließt umfassende medizinisch-pflegerische Assessments und ggf. die Initiierung weiterführender Diagnostik ein. (detaillierte Kompetenzen pro Indikationsgebiet s. Anlage 5 Teil B Ziffern II, III und IV Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
  • Nutzung und Transfer: Die Studierenden können bedarfsgerecht und im Rahmen ihrer berufs- und leistungsrechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Verantwortung Medizinprodukte und Hilfsmittel bei Menschen mit komplexen oder hochkomplexen gesundheitlichen Bedarfslagen verordnen.
  • Nutzung und Transfer: Die Studierenden können bei ärztlicher Indikationsstellung selbstständig Infusionstherapien, Kurzinfusionen (Antibiosen) über intravenöse Zugänge applizieren oder s.c.-Infusionen sowie i.v.-, i.m.- und s.c.-Injektionen durchführen.
  • Nutzung und Transfer: Im Rahmen der selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung erweiterter heilkundlicher Aufgaben in der Versorgung von Menschen in den genannten Indikationsgebieten können die Studierenden situationsangemessene Bedarfe für Informations-, Beratungs-, Schulungs- und Anleitungsangebote identifizieren und wissenschaftlich basierte Angebote unterbreiten, anpassen oder konzipieren und evaluieren. Sie berücksichtigen hierbei pflege- und bezugswissenschaftliche Methoden, berufsethische Grundsätze und reflektieren die Krankheitsvorstellungen und die Bewältigungsarbeit der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen.
  • Kommunikation und Koordination: Die Studierenden können klinische Einschätzungen, Therapie- und Pflegeentscheidungen und Verordnungen von Medizinprodukten und Hilfsmitteln sachgerecht an relevante Adressaten übermitteln bzw. zum Zwecke der Versorgungssicherheit, Abrechnung, Qualitätssicherung und Forschung dokumentieren.
  • Kommunikation und Koordination: Die Studierenden können bedarfsgerecht weitere Berufsgruppen, insbesondere ärztliche Berufsgruppen und Therapieberufe, sowie informelle Pflegepersonen und weiterversorgende Einrichtungen in den Pflege- und Therapieprozess einbinden und respektieren die jeweiligen berufsspezifischen Rollen und Aufgaben. Im interprofessionellen Austausch sind sie in der Lage, eigene klinische Einschätzungen und Entscheidungen sach- und adressatengerecht zu vertreten und respektvoll, wertschätzend und lösungsorientierend zu kommunizieren.
  • Kommunikation und Koordination: Die Studierenden sind zur personenzentrierten Kommunikation und Beziehungsgestaltung mit den Betroffenen und deren Bezugspersonen imstande, die die Integrität und Einzigartigkeit der Gegenüber anerkennt, ihnen wertschätzend und respektvoll begegnet und dazu beiträgt, dass die Betroffenen und deren Bezugspersonen eigene Werte und Bedürfnisse zum Ausdruck bringen können und diese in Pflege- und Therapieentscheidungen einfließen. Die Studierenden können auch in hochkomplexen Entscheidungssituationen die Prinzipien der evidenzbasierten Patientenkommunikation und gemeinsamen Entscheidungsfindung anwenden.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionsverständnis: Die Studierenden sind in der Lage, ihre Pflege- und Therapieentscheidungen stets unter Berücksichtigung ihrer fachlichen, berufs- und leistungsrechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung sowie der pflegeberufsethischen Werte zu treffen und kritisch zu reflektieren.
  • Nutzung und Transfer, wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionsverständnis:: Die Studierenden sind in der Lage, die Wirksamkeit eigener Pflege- und Therapieentscheidungen anhand geeigneter, mit den Betroffenen und deren Bezugspersonen abgestimmten Zielen bzw. Zielkriterien zu evaluieren. Sie erkennen den Bedarf für die Anpassung von Pflege- und Therapieentscheidungen.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionsverständnis: Die Studierenden sind in der Lage, (drohende) Über- oder Unterforderungen zu erkennen und anzuerkennen und identifizieren notwendige Veränderungen, z. B. im Aufgabenzuschnitt oder in den Rahmenbedingungen, und leiten entsprechende Handlungsalternativen ein. Sie erkennen eigene Fort- und Weiterbildungsbedarfe für den Kompetenzerhalt und die Kompetenzentwicklung.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionsverständnis: Die Studierenden sind in der Lage, sich in wissenschaftlich basierte Diskussionen über klinisch relevante Fragestellungen in der Pflege und Behandlung von Menschen in den genannten Indikationsgebieten einzubringen und sich hierfür Forschungsergebnisse und neue Technologien zu erschließen und diese kritisch zu bewerten.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionsverständnis: Die Studierenden sind in der Lage, evidenzbasierte oder wissenschaftlich begründete Instrumente der Qualitätssicherung und -entwicklung (z. B. S3-Leitlinien, evidenzbasierten Behandlungspfaden/Algorithmen, M & M-Konferenzen, Qualitätszirkel) zu nutzen oder sich in deren (Weiter-)Entwicklung einzubringen.

Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:

  • Praktische staatliche Prüfung
  • Praktische Prüfung

Modulverantwortliche:

  • Prof. Dr. N. N.

Literatur:

  • siehe aktueller Modulplan im Moodle-Kurs :

Sprache:

  • Wird nur auf Deutsch angeboten

Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:
- PF2455-KP05 Pflege und evidenzbasierte Heilkunde

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
- Keine

Modulprüfung(en):
- GW3802-KP04: Erweiterte pflegerische Heilkunde – Theorie, praktische Prüfung, 180 min, 100% der Modulnote, praktischer Teil der staatlichen Prüfung gemäß § 37 Absatz 1 Ziffer 2 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), benotet


(Anteil Klinik für Chirurgie an Ü ist 25%)
(Anteil Klinik für Neurologie an Ü ist 25%)
(Anteil Medizinische Klinik I an Ü ist 25%)
(Anteil Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an Ü ist 25%)

Letzte Änderungen:

23.06.2025