Praktisches Jahr

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen für die Organisation Ihres Praktischen Jahres. Grundsätzlich gilt die jeweils gültige Fassung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) und das jeweils gültige Merkblatt über die Ableistung des Praktischen Jahres vom Landesprüfungsamt. Auf der Seite des Landesprüfungsamtes finden Sie sämtliche Merkblätter und Anträge.

Die Einteilung erfolgt über das PJ-Portal.

PJ-Infoabend 2026
Der PJ-Infoabend fand dieses Jahr am 10. November 2026 statt.
Agenda
Präsentation "PJ-Portal"

Anmeldung

Die Einteilung ins PJ erfolgt über das PJ-Portal. Termine des PJ-Portals und eine Anleitung zu "Das PJ im PJ-Portal buchen" finden Sie hier.

Anträge für ein PJ-Tertial im Ausland bitte per E-Mail an medizin.pj@uni-luebeck.de richten. Hinweise dazu finden Sie auf der Seite PJ im Ausland.

Anträge für ein PJ in Teilzeit bitte formlos stellen per E-Mail an medizin.pj@uni-luebeck.de und parallel dazu auch an das LPA. Die Genehmigung ist bei der Anmeldung zum „Dritten Abschnitt“ vorzulegen.

Zuteilungsbescheide für ein PJ-Tertial von Fakultäten, die nicht im PJ-Portalregistriert sind, werden zur Genehmigung per E-Mail unter medizin.pj@uni-luebeck.de eingereicht.

Voraussetzungen

Das Praktische Jahr (PJ) findet nach Bestehen des Zweiten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung statt.

Vor Eintritt ins PJ ist für Lübecker Studierende eine Untersuchung durch den Betriebsärztlichen Dienst Norddeutschland GmbH Pflicht. Lassen Sie sich bitte einen Termin unter Tel. 0451/ 6072990 geben.

Anmeldung externe Studierende

Sie können  sich hier beim PJ-Portal registrieren und anschließend von Ihrer Heimatuniversität validieren lassen. Das gilt auch dann, wenn Ihre Fakultät nicht im PJ-Portal vertreten ist und Sie einen Teil des PJs an einem Lübecker Lehrkrankenhaus absolvieren möchten.

Sie müssen sich am Standort Ihrer Heimatuniversität betriebsärztlich untersuchen lassen.

Studierende aus dem Ausland wenden sich bitte an Frau Schnüttgen  vomAkademischen Auslandsamt.

Tertialzeiten

Das PJ beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November jeden Jahres. Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen. Die PJ-Termine einschließlich der Tertialzeiten finden Sie hier.

Fächer

Pflichtfächer sind für jeweils ein Tertial Chirurgie und Innere Medizin.

Ein drittes Tertial wird in einem der folgenden Wahlfächer absolviert (dies entspricht dem 3. Prüfungsfach bei der M3-Prüfung):

Allgemeinmedizin*

Kinder/Jugendpsychiatrie

Öffentliches Gesundheitswesen

Anästhesiologie

Kinderchirurgie

Orthopädie/Unfallchirurgie

Arbeits-und Sozialmedizin

Kinderheilkunde

Physikalische und Rehabilitative Medizin

Augenheilkunde

Klinische Pathologie

Plastische Chirurgie

Dermatologie

Klinische Rechtsmedizin

Psychiatrie

Frauenheilkunde

Medizinische Mikrobiologie

Psychosomatik

Geriatrie

MKG-Chirurgie

Radiologie

HNO

Neurochirurgie

Strahlentherapie

Herzchirurgie

Neurologie

Transfusionsmedizin

Humangenetik

Nuklearmedizin

Urololgie

* Beim Wahlfach Allgemeinmedizin erfolgt die Einteilung in die Praxen über das Institut für Allgemeinmedizin. Den Antrag für einen KVSH-Zuschuss für Tertiale in der Allgemeinmedizin finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.

Wenn Sie die Kinderchirurgie für 8 Wochen innerhalb des Pflichtfaches Chirurgie am Wilhelmstift Hamburg  oder  Innere Medizin /Rheumaschwerpunkt (Klinik Bad Bramstdt) buchen möchten, ist das im PJ-Portal nicht wählbar, da die Regelung für die Rotation dort nicht darstellbar ist. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu petra.rosenfeld@uni-luebeck.de auf.

Splitten - Fehlzeiten - Unterbrechung

Splitten

Das Splitten von Tertialen ist nur für Auslandsaufenthalte erlaubt. Ein Splitting im Inland ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen, da es sich hier um eine Rotation handelt:

  • Kinderchirurgie Wilhelmstift (nur 8 Wochen)
  • Innere Medizin Klinik Bad Bramstedt/Rheumaschwerpunkt (nur 8 Wochen)

Die oben genannten Schwerpunkte sind im Rahmen der Rotation zu buchen und können mit den Fächern Chirurgie und Innere Medizin nur am UKSH oder einem Lübecker Lehrkrankenhaus ergänzt werden. Die "normale" Fehlzeitenregelung bleibt bestehen.

Gesplittete Tertiale dürfen grundsätzlich keine Fehlzeiten enthalten. Wenn zwei Tertiale gesplittet werden, stehen nur noch 20 Fehltage (im nicht gesplitteten Tertial) zur Verfügung.

Fehlzeiten

Gründe für Fehlzeiten sind ohne Belang, d. h. Krankheit und Urlaub sind Fehlzeiten.

Im gesamten PJ sind 30 Tage Fehlzeiten ohne Angabe von Gründen anrechenbar, davon dürfen maximal 20 Tage in einem Tertial anfallen.

 

Unterbrechung

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Unterbrechung des Praktischen Jahres bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren durch das LPA genehmigt werden. Bei Überschreitung der genehmigten Unterbrechungszeit verfallen alle vorher abgeleisteten Teile des PJ und müssen wiederholt werden. Die Anerkennung des Grundes kann nur nach Genehmigung eines schriftlich gestellten Antrags auf Härtefall beim LPA erteilt werden.

PJ-Beauftragte

Kurzprofile

PJ-Tertial im Ausland

Bitte lesen Sie vorher das PJ-Merkblatt vom Landesprüfungsamt Schleswig-Holstein.

Für Förderungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Vor Ihrer Bewerbung in Österreich und Skandinavien, insbesondere Dänemark und Norwegen, kontaktieren Sie bitte für die Anrechnungsformalitäten das LPA, da ein PJ hier nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann.

Wenn die ausgewählte Klinik auf der Liste der bereits genehmigten Kliniken im Ausland steht, dann bitte füllen Sie das:

a) Formular PJ-Tertial Ausland aus (ohne Unterschrift des PJ-Beauftragten) und reichen zusätzlich
b) eine Bescheinigung der Einrichtung (Tertialzeitraum und Fach) ein.

Die Tertialzeiten und das Fach auf dem Formular und auf der Bescheinigung der Klinik müssen identisch mit den offiziellen Terteilzeiten sein.

Leiten Sie das Formular PJ-Tertial Ausland und die Bescheinigung per E-Mail (Ansprechpartnerin s. unten) zum Prüfen weiter.

Nach erteilter Genehmigung reichen Sie bis spätestens sechs Wochen vor Tertialbeginn die kompletten Unterlagen mit dem Antrag auf Anerkennung beim Landesprüfungsamt ein.

Die Zahlung von 20 Euro erfolgt nach der Genehmigung des Antrags. Sie erhalten dann mit der Genehmigung das Kassenzeichen und Überweisungshinweise.

Anträge Ausland - Fristen

Fristen -  Tertial im Ausland (6 Wochen vor Tertial-Start):

  • 1. Tertial -04.10.2026
  • 2. Tertial -24.01.2027
  • 3. Tertial -16.05.2027
  • Fristen -  Tertial im Ausland (6 Wochen vor Tertial-Start):
  • 1. Tertial - 08.04.2026
  • 2. Tertial - 27.07.2026
  • 3. Tertial - 16.11.2026

Fristen -  Tertial im Ausland (6 Wochen vor Tertial-Start):

  • 1. Tertial - 06.10.2025
  • 2. Tertial - 26.01.2026
  • 3. Tertial - 18.05.2026

Termine des PJ-Portals finden Sie auch hier.

Änderungen für das Ausland und Aufenthalte, die nicht im PJ-Portal gebucht werden können, richten Sie bitte an petra.rosenfeld@uni-luebeck.de.

PJ-Logbücher

Online-Evaluation des Praktischen Jahres

Bitte beachten Sie die Ergebnisse der Evaluationen seit 2006/ 2007.

Um die Lehre kontinuierlich zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte evaluieren Sie Ihre PJ-Tertiale über einen Fragebogen in Ihrem Moodlekurs zum PJ.

Folgen Sie dort dem angegebenen Link, wählen das gewünschte Tertial aus und senden den Fragebogen ab. Danach erscheint eine Bestätigung, die Sie bei Bedarf ausdrucken können.

FAQ´s zum Praktischen Jahr (PJ)

Einmal im Jahr, in der zweiten Novemberwoche, findet ein PJ-Infoabend statt. Hier informieren die Lehrkrankenhäuser an Infoständen über Ihre Einrichtung und Angebote im PJ. Bei Information zu einem konkreten Fach können die PJ Beauftragten der Kliniken direkt angesprochen werden. Kontaktdaten sind unter der Rubrik „PJ-Beauftragte“ zu finden.

Wenn Sie mit dem PJ zur Mai-Kohorte starten wollen, wird die Registrierung im PJ-Portal direkt nach dem PJ-Infoabend (immer im November) möglich sein. Wenn Sie ihr PJ in der November-Kohorte beginnen, erfolgt die Registrierung Ende März im selben Jahr.

Härtefallanträge können nur nach der Registrierung und vor der lokalen Buchungsphase für Lehrkrankenhäuser der Universität zu Lübeck gestellt werden.

Auf der Homepage der Universität zu Lübeck finden Sie unter dem Punkt „Kurzprofile“ Informationen zu den Lehrkrankenhäusern.

Studientage sind nicht in der ÄApprO vorgeschrieben und liegen im Ermessen der Lehrkrankenhäuser (LKH`s).

An der Universität zu Lübeck bieten wir zurzeit keine Quartale an.

Stichtage für das Sommersemester sind der 01. November bis 15. Januar und für das Wintersemester der 01. Mai bis 15. Juli. Die Bewerbung/Immatrikulation erfolgt über das Studierenden-Service-Center (SSC).

Wechseln können Sie, wenn Sie Ihre neue Uni-Mailadresse erhalten haben, im PJ-Portal über den Button „Hochschulwechsel“, allerdings nur ab der nationalen Phase. Während der lokalen Phase müssen Sie Ihre bereits gebuchten Plätze vorher freigeben.