Exmatrikulation
Sie können die Universität verlassen, indem Sie sich aktiv exmatrikulieren, auch nach einer Zwangsexmatrikulation müssen Sie das tun, z.B. bei endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung. Hierzu füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag auf Entlassung aus.
Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Exmatrikulation finden Sie in der Immatrikulationsordnung der Universität.
An der Universität zu Lübeck werden Sie nicht am Tag der letzten bestandenen Prüfung des Studiums automatisch exmatrikuliert, sondern können bis zum Ende des jeweiligen Semesters immatrikuliert bleiben. Sie müssen dann den Antrag auf Entlassung aktiv stellen, um Ihre Exmatrikulationsunterlagen zu erhalten. Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Entlassung aus und senden ihn per E-Mail an ssc@uni-luebeck.de.
Das SSC beantragt dann Ihre Entlastung bei der Bibliothek und schickt Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sowie die Bescheinigung für die Rentenkasse zu.
Wenn Sie sich schon für das Folgesemester rückgemeldet haben, können Sie innerhalb von 28 Tagen nach Semesterbeginn einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrags vom AStA und vom Studentenwerk stellen.
Sie finden alle Anträge unter Formulare und Merkblätter.