Exmatrikulation

Sie können die Universität verlassen, indem Sie sich aktiv exmatrikulieren, auch nach einer Zwangsexmatrikulation müssen Sie das tun, z.B. bei endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung. Hierzu loggen Sie sich bitte in das Campus-Portal der Uni Lübeck ein und stellen dort digital den Antrag auf Entlassung. Nach Bearbeitung durch das Studierenden-Service-Center wird der Bescheid ebenfalls im Campus-Portal hinterlegt.

Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Exmatrikulation finden Sie in der Immatrikulationsordnung der Universität.

An der Universität zu Lübeck werden Sie nicht am Tag der letzten bestandenen Prüfung des Studiums automatisch exmatrikuliert, sondern können bis zum Ende des jeweiligen Semesters immatrikuliert bleiben. Sie müssen dann den Antrag auf Entlassung aktiv im Campus Portal stellen. 

Wenn Sie sich schon für das Folgesemester rückgemeldet haben, können Sie innerhalb von 28 Tagen nach Semesterbeginn einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrags vom AStA und vom Studentenwerk stellen.

Nach erfolgter Exmatrikulation ist der Login noch 90 Tage ab dem Exmatrikulationsdatum möglich.

Sie finden alle Anträge unter Formulare und Merkblätter.