Besondere Zulassungsbedingungen
Es gibt Faktoren, die die Zulassung beeinflussen. Dazu gehören z.B. Ableistung eines Dienstes, Aufnahme eines Zweitstudiums, oder besondere Härte.
Die Bewerbung erfolgt dennoch über das Bewerbungsportal.
Ableistung eines Dienstes
Wenn Sie einen Dienst (Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst) leisten, können Sie eine bereits erteilte Zulassung zurückstellen.
Sie können sich dann nach Beendigung des Dienstes erneut bewerben und werden bevorzugt zugelassen. Bei Notengleichheit haben Bewerber mit abgeleistetem Dienst Vorrang.
Zweitstudium
ZweitstudienbewerberInnen sind Personen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich jetzt für einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten.
Mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen Studienabschluss besitzen, ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt. Es stehen höchstens drei Prozent der zu vergebenen Studienplätze zur Verfügung.
Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Abschlussprüfung (z. B. Staatsexamen, Bachelor, Master) erfolgreich abgelegt worden ist. Bewerbungen für einen Masterstudiengang im Anschluss an einen Bachelorstudiengang gelten nicht als Zweitstudium, soweit die Bewerberin/ der Bewerber nicht bereits über einen Master-, Diplom-, Staatsexamen- oder Magisterabschluss verfügt.
Für eine Bewerbung auf einen Zweitstudienplatz müssen Sie ihr bisheriges Hochschulzeugnis sowie ein Motivationsschreiben mit der schriftlichen Begründung des Zweitstudienwunsches einreichen. Dies wird im Bewerbungsportal abgefragt.
Zweitstudienbewerber für Humanmedizin können sich auf hochschulstart.de informieren.
Härtefälle
Für Härtefälle werden 2% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vorgehalten.
Für einen Härtefall müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
Der Härtefallantrag erfolgt über eine schriftliche Begründung, sowie durch ärztliche Gutachten, Geburtsurkunde bei eigenen Kindern etc.
Bei einer Bewerbung für den Studiengang Humanmedizin wird der Härtefallantrag direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) geschickt.
Nachteilsausgleich
Bei der Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen sind die Durchschnittsnote und die Wartezeit wesentliche Auswahlkriterien.
Wird nachgewiesen, dass Leistungsbeeinträchtigungen, die die Bewerberin/ der Bewerber nicht zu vertreten haben, sie/ ihn daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben oder eine bessere Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen, so kann die Wartezeit verbessert oder die Note angehoben werden.
Entsprechende Nachweise (amtlich beglaubigte Kopien) sind beizufügen!
Soll ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit oder Durchschnittsnote gestellt werden, müssen Nachweise wir zum Beispiel ein Schulgutachten vorgelegt werden.
Bei Bewerbungen für Master-Studiengänge kann kein Nachteilsausgleich geltend gemacht werden.