Modul EW2410 B

Modulteil B: Berufsmanagement 2: Qualitätsmanagement (QM)


Dauer

1 Semester

Angebotsturnus

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte

3

Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:

  • Bachelor Medizinische Ernährungswissenschaft 2024, Modulteil eines Pflichtmoduls, Fachübergreifende Kompetenzen, 5. Fachsemester
  • Bachelor Medizinische Ernährungswissenschaft 2018, Modulteil eines Pflichtmoduls, Fachübergreifende Kompetenzen, 5. Fachsemester
  • Bachelor Medizinische Ernährungswissenschaft 2016, Modulteil eines Pflichtmoduls, Fachübergreifende Kompetenzen, 5. Fachsemester

Lehrveranstaltungen:

  • EW2412-V: Qualitätsmanagement (Vorlesung, 2 SWS)

Workload:

  • 30 Stunden Präsenzstudium
  • 60 Stunden Selbststudium

Lehrinhalte:

  • Grundbegriffe des Qualitätsmanagements
  • Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems und Qualitätsmanagement in Unternehmen
  • Total Quality Management (TQM, umfassendes QM)
  • Qualitätsaudit
  • Zertifizierung

Qualifikationsziele/Kompetenzen:

  • Die Studierenden verfügen über breites und integriertes Wissen zu den Grundbegriffen und zum Aufbau eines QM-Systems.
  • Sie besitzen ein kritisches Verständnis QM-basierter Prozesse.
  • Die Studierenden verfügen über ein breites Spektrum an geeigneten Methoden zur Beurteilung komplexer Zusammenhänge des QM-Managements.
  • Die Studierenden können komplexe Aspekte aus beispielhaften Bereichen des Qualitätsmanagements gegenüber Fachleuten fachsprachlich korrekt erläutern, argumentativ vertreten und gemeinsam weiterentwickeln.
  • Sie definieren, reflektieren und bewerten die Ziele für Lern- und Arbeitsprozesse selbstständig und können diese Prozesse eigenständig und nachhaltig gestalten.

Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:

  • Klausur

Modulverantwortliche:

  • Siehe Hauptmodul

Lehrende:

  • in Kooperation mit externen Lehrbeauftragten

Literatur:

  • : wird zu Beginn bekannt gegeben

Sprache:

  • Wird nur auf Deutsch angeboten

Bemerkungen:

(Ist Teilmodul von EW3560-KP11)

Entspricht dem Modul EW2412-KP03.

Letzte Änderungen:

01.03.2023