Modul BP5990-KP30
Masterarbeit Biophysik (BPMArbeit)
Dauer
1 Semester
Angebotsturnus
Jedes Semester
Leistungspunkte
30
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
- Master Biophysik 2023, Pflicht, Biophysik, 4. Fachsemester
- Master Biophysik 2019, Pflicht, Biophysik, 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
- Verfassen der Masterarbeit (betreutes Selbststudium, 1 SWS)
- Kolloquium zur Masterarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)
Workload:
- 870 Stunden Selbststudium
- 30 Stunden Vortrag (inkl. Vor- und Nachbereitung)
Lehrinhalte:
- Selbständiges wissenschaftliches Bearbeiten einer komplexen Aufgabenstellung aus der Biophysik und ihrer Anwendung
- Wissenschaftlicher Vortrag über die Problemstellung und die erarbeitete Lösung
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
- Fähigkeit zur selbstständige Lösung einer komplexeren Aufgabe aus dem weiteren Bereich biomedizinischer Forschung / Biophysik und Entwicklung, zu ihrer schriftlichen Dokumentation und zu ihrer Präsentation und Verteidigung unter Berücksichtigung der Richtlinien zur GWP der UzL und der DFG-Leitlinien.
- Sie können ein komplexes, innovatives Projekt planen, organisieren und durchführen
- Sie können komplexe Inhalte in schriftlicher und mündlicher Form präsentieren
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
- Schriftliche Ausarbeitung
Modulverantwortliche:
- Studiengangsleitung
Lehrende:
- Alle Institute der Universität zu Lübeck
- Alle prüfungsberechtigten Dozentinnen/Dozenten des Studienganges
Literatur:
- wird individuell ausgewählt :
Sprache:
- Abschlussarbeit auf Deutsch oder Englisch möglich
Bemerkungen:
Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:- Leistungsnachweise im Umfang von 82 ECTS.
Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
- Erfolgreiche Bearbeitung der praktischen Aufgabe.
Modulprüfung(en):
- BP5990-L1: Masterarbeit in BP, schriftliche Arbeit, 66,66 % der Modulnote
- BP5990-L2: Kolloquium zur Masterarbeit in BP, mündliche Prüfung, 60 min (davon 20 min Vortrag), 33,33 % der Modulnote (stets das
arithmetische Mittel der Noten der beiden Prüfer*Innen)
Bei Absolvierung der Masterarbeit außerhalb der Universität ist ein prüfungsberechtigter Dozent des Studienganges (Hochschullehrer, Privatdozent oder Person mit Lehrauftrag) als Zweitbetreuer zu benennen, der auch als Erstprüfer fungiert.
Letzte Änderungen:
20.04.2021