Modul PF2455-KP05
Pflege und evidenzbasierte Heilkunde (PfeHk)
Dauer
2 Semester
Angebotsturnus
Jedes Wintersemester beginnend
Leistungspunkte
5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
- Bachelor Pflege 2025, Pflicht, Sozialwissenschaftliche Grundlagen, 3. und 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
- PF2455-V: Allgemeine Grundlagen pflegerischer Heilkunde (Vorlesung, 1 SWS)
- Blockpraktikum Sozialmedizin und Evidenzbasierte Medizin (Seminar, 2 SWS)
- PF2455-S: Rechtliche Grundlagen pflegerischer Heilkunde (Seminar, 1 SWS)
- PF2450-V: Sozial- und Bevölkerungsmedizin für Pflegeberufe (Vorlesung, 1 SWS)
Workload:
- 75 Stunden Präsenzstudium
- 40 Stunden Integrierte Praxisstunden
- 35 Stunden Selbststudium
Lehrinhalte:
- Grundprinzipien der evidenzbasierten Medizin/Pflege und Gesundheitsversorgung (Gemeinsamkeiten und Unterschiede)
- Methoden der evidenzbasierten Patienteninformation und gemeinsamen Entscheidungsfindung, auch in multiprofessionellen Versorgungskontexten
- Grundlagen der Bevölkerungs-, Sozial- und Arbeitsmedizin, der Public Health und der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung (EbHC)
- Vertiefung SGB V und SGB XI und konsekutiven Richtlinien, Satzungen und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner, vor allem bezüglich Verordnung von Medizinprodukten, (pflegerelevanten) Hilfsmitteln, Heilmitteln, häusliche Krankenpflege/ambulante Pflege, DiGAs und DiPAs und andere digitale Unterstützungssysteme (Indikationen, Verordnungen, Abrechnungen, Refinanzierung und Budgetverantwortung)
- Zivil- und strafrechtliche Implikationen der eigenständigen Ausübung heilkundlicher Aufgaben
- Bedeutung erweiterter heilkundlicher pflegerischer Leistungen für die Weiterentwicklung des Pflegeberufs
- Einführung weiterer wichtiger weiterer sozialrechtlicher Regelungen für die Gesundheits- und pflegerische Versorgung: z. B. SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Rentenversicherung), Berufskrankheitenverordnung (BKV), Patientenrechtegesetz, Transplantationsgesetz
- Vertiefung des Aufbaus und der Organisation des Gesundheits- und Pflegewesens (inkl. der Aufgaben und Verantwortungsbereiche der einzelnen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen) in Deutschland, auch im Vergleich zu anderen hochentwickelten Ländern, Repräsentanz auf gesundheitspolitischer Entscheidungsebene
- Exkurs Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und Entscheidungsprozesse bei Anpassungen der Strukturen und Prozesse auf der Makroebene (EbHC)
- Jüngere und aktuell zur Diskussion stehende normative Anpassungen in den Strukturen und Prozessen der Gesundheits- und der pflegerischen Versorgung sowie die Potenziale und Grenzen bei der Umsetzung (z. B. Disease Management-Programme, Integrierte Versorgung
- Sozialrechtliche, theoretische und empirische Grundlagen der Rehabilitation (allgemein sowie speziell bezogen auf Menschen mit häufig vorkommenden internistischen, chirurgischen bzw. orthopädischen, neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen)
- Phasen und Angebotsformen der Rehabilitation (allgemein sowie speziell bezogen auf Menschen mit häufig vorkommenden internistischen, chirurgischen bzw. orthopädischen, neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen)
- Aufgaben des Pflegeberufs im Rahmen der Rehabilitation (allgemein sowie speziell bezogen auf Menschen mit häufig vorkommenden internistischen, chirurgischen bzw. orthopädischen, neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
- Wissenserweiterung/-vertiefung: Die Studierenden können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Zielen, Grundprinzipien und Entscheidungskontexten evidenzbasierter Medizin/Pflege versus evidenzbasierter Gesundheitsversorgung (EbHC) erläutern.
- Wissensverständnis: Die Studierenden können die gemeinsamen Grundprinzipien von evidenzbasierter Medizin und Pflege erläutern und Unterschiede in der praktischen Umsetzung kritisch reflektiert begründen. Dies impliziert insbesondere auch die Anforderungen evidenzbasierte Patienten-/Gesundheitsinformationen und gemeinsamer Entscheidungsfindung.
- Wissenserweiterung/-vertiefung: Die Studierenden können die Bedeutung weiterer sozialrechtlicher Regelungen für die Gesundheits- und pflegerische Versorgung erläutern und entsprechende normative Quellen benennen und inhaltlich einordnen: z. B. SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Rentenversicherung), Berufskrankheitenverordnung (BKV), Patientenrechtegesetz, Transplantationsgesetz.
- Wissenserweiterung/-vertiefung: Die Studierenden können wichtige Konzepte, Theorien und Modelle der Bevölkerungs-, Sozial- und Arbeitsmedizin, der Public Health sowie der Rehabilitation erläutern und begrifflich voneinander abgrenzen.
- Wissenserweiterung/-vertiefung: Die Studierenden können wichtige rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen und Implikationen der selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung heilkundlicher Aufgaben in der Pflege gemäß Anlage 5 Teil B PflAPrV erläutern (Haftungs- und Strafrecht, Leistungs- und Budgetrecht gemäß SGB V und SGB XI und konsekutive Richtlinien, Satzungen und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner, vor allem bezüglich Verordnung von Medizinprodukten, (pflegerelevanten) Hilfsmitteln, Heilmitteln, häusliche Krankenpflege/ambulante Pflege, DiGAs und DiPAs und andere digitale Unterstützungssysteme. Sie können wesentliche rechtliche Anforderungen an die Evaluation und Anwendung von Medizinprodukten (inkl. digitaler Technologien) erläutern.
- Wissenserweiterung/-vertiefung: Die Studierenden können die für die selbstständige eigenverantwortliche Ausübung vorgesehene heilkundlichen Aufgaben nach Anlage 5 Teil B PflAPrV beschreiben.
- Wissensverständnis, Professionsverständnis: Die Studierenden können die rechtlichen, wirtschaftlichen und berufsethischen Konsequenzen der selbstständigen eigenverantwortlichen Ausübung heilkundlicher Aufgaben und Anforderungen an die eigenen Kompetenzen sowie an die Qualitätssicherung kritisch reflektieren.
- Nutzung und Transfer: Die Studierenden können die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und Pflege auf pflegerisch-medizinische Entscheidungssituationen in der Versorgung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen anwenden. Sie können passende Wissensressourcen und Instrumente recherchieren, kritisch bewerten und Rückschlüsse zur Anwendung in der Praxis ziehen.
- Nutzung und Transfer: Die Studierenden können infrage kommende Angebotsformen der Rehabilitation und mögliche Kostenträger sowie weitere Informationsquellen je nach Art der Erkrankung/Gesundheitsstörung und der Lebenssituation benennen. Sie können individuell passende weiterführende Beratungsangebote empfehlen.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionsverständnis: Die Studierenden sind imstande, die Chancen, Herausforderungen und Risiken der Integration erweiterter heilkundlicher Aufgaben in die selbstständige eigenverantwortliche Planung und Umsetzung des Pflegeprozesses kritisch aus fachlicher, berufsethischer und rechtlicher Sicht zu reflektieren, und sind sich der Notwendigkeit evidenzbasierter Entscheidungen in der Ausübung dieser Aufgaben bewusst.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
- Referat
- B-Schein (unbenotet)
Modulverantwortliche:
Lehrende:
- Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Sektion für Forschung und Lehre in der Pflege
- Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie
- Prof. Dr. med. Alexander Katalinic
- Prof. Dr. phil. Matthias Bethge
- PD Dr. phil. Ruth Deck
- Prof. Dr. Katrin Balzer
- Prof. Dr. phil. Anne Rahn
- Dr. med. Maria Raili Noftz
- MitarbeiterInnen des Instituts
Literatur:
- siehe aktueller Modulplan im Moodle-Kurs :
Sprache:
- Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:
Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:- keine
Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Testat (PF2450-V: Sozial- und Bevölkerungsmedizin für Pflegeberufe) und Verfassen von Protokollen und Arbeitsberichten (Blockpraktikum Sozialmedizin und Evidenzbasierte Medizin)
Modulprüfung(en):
- PF2455-KP05: Pflege und evidenzbasierte Heilkunde, Referat, 30 min, unbenotet (Details s. Moodle-Kurs zum Modul)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie Sektion Rehabilitation und Arbeit an V Sozial- und Bevölkerungsmedizin für Pflegeberufe ist 100%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an V Allgemeine Grundlagen pflegerischer Heilkunde ist 100%)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an S Blockpraktikum Sozialmedizin und Evidenzbasierte Medizin ist 100%)
(Anteil Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an S Rechtliche Grundlagen pflegerischer Heilkunde ist 100%)
Letzte Änderungen:
23.06.2025