Das Prüfungsamt MINT ist zuständig für folgende Studiengänge:
Prüfungsamt MINT und Gesundheitswissenschaften
Das Prüfungsamt kümmert sich um die Verbuchung der Prüfungsleistungen von Studierenden. Es nimmt Krankmeldungen entgegen, bearbeitet die Anmeldungen von Abschlussarbeiten und Kolloquien. Außerdem erstellt es Zeugnisse und Zertifikate.
Sie müssen sich über das QIS zu allen Prüfungen anmelden. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, Ihre Leistungen einzusehen und ein Transcript zu drucken.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie im QIS Fehler bemerken.
Wenn Sie krank sind, müssen Sie ein Attest einreichen sowie ein Formblatt ausfüllen.
Kontakt: pruefungsamt@uni-luebeck.de
Zuständigkeitsbereich
- Biophysik
- Gesundheits- und Versorgungswissenschaften
- Entrepreneurship in digitalen Technologien
- Ergotherapie/Logopädie
- Hebammenwissenschaft
- Hörakustik und Audiologische Technik
- Infection Biology
- Informatik
- IT-Sicherheit
- Mathematik in Medizin und Lebenswissenschaften
- Medieninformatik
- Medizinische Ernährungswissenschaft (Nutritional Medicine)
- Medizinische Informatik
- Medizinische Ingenieurwissenschaft
- Molecular Life Science
- Pflege
- Physiotherapie
- Psychologie
- Robotik und Autonome Systeme
Häufig gestellte Fragen
Das Anmeldeformular muss vom ausgebenden Dozenten und Ihnen unterschrieben, ausgefüllt beim Prüfungsamt abgegeben werden. Wenn das Thema und der Gutachter von Prüfungsausschussvorsitzenden bestätigt worden sind, erhalten der ausgebende Dozent und Sie eine Kopie der Anmeldung mit dem frühesten und spätesten Abgabetermin (siehe Prüfungsverfahrensordnung §16).
- Die Abgabe erfolgt digital in diesem Moodle-Kurs durch Upload eines PDFs.
- Es muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache enthalten sein. Handelt es sich um einen englischsprachigen Studiengang ist die englischsprachige Zusammenfassung ausreichend.
Sie finden Hinweise und Vorlagen im Moodle.
Für die Gestaltung des Deckblatts haben die Prüfungsausschüsse MINT Richtlinien verfasst.
- Wenn Sie krank sind und nicht an Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit arbeiten können, kann die Bearbeitungszeit der Arbeit um die Zeit der Krankheit verlängert werden. Bitte reichen Sie hierzu ein ärztliches Attest mit dem Formular im Prüfungsamt ein.
- Falls Sie aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen den Abgabetermin nicht einhalten können, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor- oder Masterarbeit stellen. Die Bearbeitungsdauer kann dann um die Dauer der Erschwernis verlängert werden.
Auch für die Anmeldung des Kolloquiums müssen Sie ein Anmeldeformular (Bachelor / Master) ausfüllen, das von Ihnen und von beiden Prüfern unterschrieben, im Prüfungsamt abgegeben werden muss. Nachdem der Termin von Prüfungsausschussvorsitzenden bestätigt worden ist, erhalten Sie eine Ladung zum Kolloquium. Bitte reichen Sie die Anmeldung spätestens zwei Wochen vor dem Termin im Prüfungsamt ein.
- Es ist auf jeden Fall empfehlenswert einmal im Prüfungsamt zur Kontenklärung vorbeizuschauen. Alternativ können Sie Ihre Noten auch online überprüfen. Wenn alle Leistungszertifikate und die Gutachten für Ihre Bachelor- oder Masterarbeit vorliegen, wird Ihnen Ihr Zeugnis nach Ablauf der Bearbeitungsdauer per Post zugeschickt (achten Sie bitte darauf, dass eine aktuelle Adresse vorliegt).
- Falls Sie freiwillige Leistungen erbracht haben, die im Diploma Supplement aufgelistet werden sollen, müssen Sie hierzu den Antrag auf Aufnahme von Modulen ins Diploma Supplement ausfüllen und vor Ihrer letzten Prüfung (in der Regel das Kolloquium) im Prüfungsamt abgeben.
- Bitte überprüfen Sie die Angaben Ihres Personalausweises unbedingt mit den Angaben in Ihren Studierendendaten. Die Übereinstimmung ist zur Zeugniserstellung erforderlich!!!
- Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu zwei Monate dauern.



