Prüfungsamt MINT und Gesundheitswissenschaften

Das Prüfungsamt kümmert sich um die Verbuchung der Prüfungsleistungen von Studierenden. Es nimmt Krankmeldungen entgegen, bearbeitet die Anmeldungen von Abschlussarbeiten und Kolloquien. Außerdem erstellt es Zeugnisse und Zertifikate.

Sie müssen sich über das QIS zu allen Prüfungen anmelden. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, Ihre Leistungen einzusehen und ein Transcript zu drucken.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie im QIS Fehler bemerken.

Wenn Sie krank sind, müssen Sie ein Attest einreichen sowie ein Formblatt ausfüllen.

Kontakt: pruefungsamt@uni-luebeck.de

Zuständigkeitsbereich

Das Prüfungsamt MINT ist zuständig für folgende Studiengänge:

  • Biophysik
  • Gesundheits- und Versorgungswissenschaften
  • Entrepreneurship in digitalen Technologien
  • Ergotherapie/Logopädie
  • Hebammenwissenschaft
  • Hörakustik und Audiologische Technik
  • Infection Biology
  • Informatik
  • IT-Sicherheit
  • Mathematik in Medizin und Lebenswissenschaften
  • Medieninformatik
  • Medizinische Ernährungswissenschaft (Nutritional Medicine)
  • Medizinische Informatik
  • Medizinische Ingenieurwissenschaft
  • Molecular Life Science
  • Pflege
  • Physiotherapie
  • Psychologie
  • Robotik und Autonome Systeme
Formulare und Merkblätter
Ordnungen und Gesetze
Nachteilsausgleich und Greencard
Mutterschutz und Familie

Häufig gestellte Fragen

Das Anmeldeformular muss vom ausgebenden Dozenten und Ihnen unterschrieben, ausgefüllt beim Prüfungsamt abgegeben werden. Wenn das Thema und der Gutachter von Prüfungsausschussvorsitzenden bestätigt worden sind, erhalten der ausgebende Dozent und Sie eine Kopie der Anmeldung mit dem frühesten und spätesten Abgabetermin (siehe Prüfungsverfahrensordnung §16).

  • Im Prüfungsamt im Haus 2 Zimmer 11 und 12 (Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 9-12 Uhr, oder nach Vereinbarung)
  • Sie können sie auch an der Information im Haus A des UKSH abgeben (bitte im Umschlag mit folgender Adresse: Prüfungsamt MINT, Haus 2, Zimmer 11 und 12)
  • Vor Haus 2 befindet sich ein Briefkasten; außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes können Examensarbeiten auch dort eingeworfen werden
  • Oder Sie schicken Ihre Arbeit per Post (Abgabedatum ist nicht gleich Poststempel, sondern Eingangsdatum!)
  • In der Regel sollen drei gebundene Exemplare der Bachelor- oder Masterarbeit (keine Ringbindung!) abgegeben werden (Jeweils eines für den Erstgutachter, den Zweitgutachter und den Prüfungsausschuss)
  • Für den Fall, dass Erst- und/oder Zweitgutachter nur eine digitale Version und kein gedrucktes Exemplar der Bachelor- oder Masterarbeit wünschen, informieren Sie bitte das Prüfungamt bei Abgabe der Arbeit darüber
  • Eine gedruckte und gebundene Version muss im Prüfungsamt abgegeben werden
  • Außerdem muss eine digitale Version der Arbeit (USB-Stick/CD) abgegeben werden
  • Es muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache enthalten sein. Handelt es sich um einen englischsprachigen Studiengang ist die englischsprachige Zusammenfassung ausreichend.
  • Die Arbeit muss mit einer Selbstständigkeitserklärung gemäß §16, Abs. 8 der Prüfungsverfahrensordnung versehen und und mit Ihrer Originialunterschrift unterschrieben sein

Sie finden Hinweise und Vorlagen im Moodle.

Für die Gestaltung des Deckblatts haben die Prüfungsausschüsse MINT Richtlinien verfasst.

  • Wenn Sie krank sind und nicht an Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit arbeiten können, kann die Bearbeitungszeit der Arbeit um die Zeit der Krankheit verlängert werden. Bitte reichen Sie hierzu ein ärztliches Attest mit dem Formular im Prüfungsamt ein.
  • Falls Sie aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen den Abgabetermin nicht einhalten können, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor- oder Masterarbeit stellen. Die Bearbeitungsdauer kann dann um die Dauer der Erschwernis verlängert werden.

Auch für die Anmeldung des Kolloquiums müssen Sie ein Anmeldeformular (Bachelor / Master) ausfüllen, das von Ihnen und von beiden Prüfern unterschrieben, im Prüfungsamt abgegeben werden muss. Nachdem der Termin von Prüfungsausschussvorsitzenden bestätigt worden ist, erhalten Sie eine Ladung zum Kolloquium. Bitte reichen Sie die Anmeldung spätestens zwei Wochen vor dem Termin im Prüfungsamt ein.

  • Es ist auf jeden Fall empfehlenswert einmal im Prüfungsamt zur Kontenklärung vorbeizuschauen. Alternativ können Sie Ihre Noten auch online überprüfen. Wenn alle Leistungszertifikate und die Gutachten für Ihre Bachelor- oder Masterarbeit vorliegen, wird Ihnen Ihr Zeugnis nach Ablauf der Bearbeitungsdauer per Post zugeschickt (achten Sie bitte darauf, dass eine aktuelle Adresse vorliegt).
  • Falls Sie freiwillige Leistungen erbracht haben, die im Diploma Supplement aufgelistet werden sollen, müssen Sie hierzu den Antrag auf Aufnahme von Modulen ins Diploma Supplement ausfüllen und vor Ihrer letzten Prüfung (in der Regel das Kolloquium) im Prüfungsamt abgeben.
  • Bitte überprüfen Sie die Angaben Ihres Personalausweises unbedingt mit den Angaben in Ihren Studierendendaten. Die Übereinstimmung ist zur Zeugniserstellung erforderlich!!!
  • Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu zwei Monate dauern.