Promotion
Einschreibung
Gemäß § 43 Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden an der Hochschule einschreiben, an der sie ihre Promotion ablegen.
Für die Einschreibung benötigen Sie diesen Antrag. Wenn Sie zuvor noch nicht an der Universität zu Lübeck eingeschrieben waren, dann müssen Sie noch diese Unterlagen einreichen.
Antrag und Unterlagen senden Sie an Frau Christiane Schramm, christiane.schramm@uni-luebeck.de
Für Fragen zum eigentlichen Promotionsverfahren (d.h. ab dem Verfassen der Dissertation in den Sektionen MINT bzw. Medizin) sind unterschiedliche Einrichtungen der Universität zuständig. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Büro.
Promotionen in den MINT-Sektionen
Informatik/Technik, Naturwissenschaften und Psychologie
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (etwa 6 Monate vor der geplanten Abgabe) an die Geschäftsstelle MINT, um einen genauen Überblick über einzuhaltende Fristen, formale Anforderungen einer Dissertation und vor allem das Begutachtungs- und Prüfungsverfahren zu bekommen.
Die Universität zu Lübeck verleiht hier die Titel:
Dr. rer. nat. | doctor rerum naturalium
Dr.-Ing. | Doktor-Ingenieur
Dr. phil. | doctor philosophiae
Ph.D. | Doctor of Philosophy
Auskunft erteilt Ihnen die Geschäftsstelle MINT:
Informationen zum Promotionsausschuss / Senatsausschuss und zu laufenden Promotionsverfahren der Sektion MINT finden Sie hier.
Für die Einschreibung gibt es eine Checkliste (English Version)
Promotionen in der Sektion Medizin
Die Universität zu Lübeck verleiht hier die Titel:
Dr. med. | doctor medicinae
Dr. med. dent. |doctor medicinae dentariae
Dr. rer. hum. biol. | doctor rerum humanae biologiae
Auskunft erteilt das Promotionsbüro der Sektion Medizin: