Promotion

Einschreibung

Gemäß § 43 Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden an der Hochschule einschreiben, an der sie ihre Promotion ablegen.

Für die Einschreibung benötigen Sie diesen Antrag sowie den Nachweis über die ab dem Sommersemester 2026 pro Semester zu entrichtende Verwaltungsgebühr in Höhe von 60,00 Euro.

Wenn Sie zuvor noch nicht an der Universität zu Lübeck eingeschrieben waren, dann müssen Sie noch diese Unterlagen einreichen. Hinzu kommt noch die Einschreibgebühr von einmalig 40,00 Euro.

Antrag und Unterlagen senden Sie an Frau Christiane Schramm, christiane.schramm@uni-luebeck.de

Für Fragen zum eigentlichen Promotionsverfahren (d.h. ab dem Verfassen der Dissertation in den Sektionen MINT bzw. Medizin) sind unterschiedliche Einrichtungen der Universität zuständig. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Büro.