Modul PY2610-KP05
Klinische Diagnostik (KlinDiag)
Dauer
1 Semester
Angebotsturnus
Jedes Sommersemester
Leistungspunkte
5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
- Bachelor Psychologie 2016, Pflicht, Psychologie, 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
- PY2610-V: Diagnostisches Praktikum (Vorlesung, 1 SWS)
- PY2610-S: Diagnostisches Praktikum (Seminar, 1 SWS)
Workload:
- 45 Stunden Präsenzstudium
- 30 Stunden Gruppenübung
- 75 Stunden Selbststudium
Lehrinhalte:
- Ziele von Testdiagnostik
- Leistungsdiagnostik
- Störungsdiagnostik
- Erlernen der Anwendung von Tests zur Erfassung von Störungen: der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, des Lernens, der exekutiven Funktionen, der Stimmung und Befindlichkeit
- Interpretation von Testprofilen
- Berechnung kritischer Differenzen
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
- Praktische Fertigkeiten und Erfahrungen in der Diagnostik psychischer Funktionen und neuropsychologischer Störungen
- Erwerb erster Kompetenzen in der selbstständigen Durchführung von Testverfahren, ihrer kritischen Bewertung, ihrer Interpretation im klinischen Kontext und ihrer Fehleranfälligkeit
- Studierende lernen den Stellenwert quantitativer und qualitativer klinischer Information einzuschätzen und auf konkrete klinische Fälle anzuwenden
- Erwerb der Fähigkeit, anhand von Testergebnissen Aussagen zu Diagnosen, Schweregrad einer Störung, Prognose und Therapiezielen zu formulieren
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
- Klausur
Setzt voraus:
Modulverantwortliche:
Lehrende:
- Klinik für Neurologie
- Prof. Dr. med. Thomas Münte
- Prof. Dr. rer. soc. Dipl.-Psych. Rolf Verleger
- Dr. rer. nat., Dipl.-Psych. Reinhard Eder
- Anke Wilhoeft
Literatur:
- Sturm, Herrmann & Münte : Lehrbuch der klinischen Neuropsychologie Sprektrum
- Drechsler, Heinemann, Schellig & Sturm : Handbuch neuropsychologischer Testverfahren 1: Aufmerksamkeit, Gedächtnis und exekutive Funktionen Hogrefe
Sprache:
- Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:
Gruppenübungen sind Bestandteil des eigenverantwortlichen Selbststudiums. Prüfungsvorleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.Letzte Änderungen:
17.07.2019