Gaststudierende

Bewerber*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität zum Zwecke der Weiterbildung besuchen wollen, können mit Zustimmung der Dozentin oder des Dozenten für die betreffende Veranstaltung für jeweils ein Semester als Gaststudierende*r aufgenommen werden.

Die Gaststudium kann jeweils zum Winter- und Sommersemester beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung als Gaststudierende*r ist zunächst der Dozentin oder dem Dozenten der betreffenden Veranstaltung zur Unterschrift vorzulegen. Nach erfolgter Zustimmung ist der unterschriebene Antrag spätestens eine Woche vor Semesterbeginn beim Studierendensekretariat einzureichen.

Die angebotenen Veranstaltungen können aus dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Es können pro Semester maximal 3 Veranstaltungen besucht werden. 

Der Antrag kann online ausgefüllt und per Email an studierendensekretariat@uni-luebeck.de geschickt werden.