Modul PF4950-KP12

Bachelorarbeit Angewandte Pflegewissenschaft (berufsbegleitend) (APFBArbeit)


Dauer

1 Semester

Angebotsturnus

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte

12

Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:

  • Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft 2022, Pflicht, Pflegewissenschaft, 7. Fachsemester

Lehrveranstaltungen:

  • Kolloquium zur Bachelorarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)
  • Verfassen der Bachelorarbeit (betreutes Selbststudium, 1 SWS)

Workload:

  • 30 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 15 Stunden Präsenzstudium
  • 315 Stunden Bearbeitung eines individuellen Themas (Poster und Vortrag) und schriftl. Ausarbeitung

Lehrinhalte:

  • Nach Vereinbarung

Qualifikationsziele/Kompetenzen:

  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Die Studierenden verfügen über ein breites und punktuell profundes Wissen hinsichtlich der Anforderungen an die Formulierung von Forschungsfragen sowie die Güte und Angemessenheit von Forschungsmethoden.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, Erkenntnisbedarf für das pflegerische Handeln (klinisch, ethisch, organisations-/steuerungsbezogen, wissenschaftlich) zu identifizieren.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, ein pflegerelevantes Problem unter Anleitung mit geeigneten wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
  • Systemische Kompetenzen: Sie sind imstande, ihr klinisches, ethisches, organisations-/steuerungsbezogenes und/oder wissenschaftliches Wissen und Können selbstständig problembezogen zu erweitern und zu vertiefen.
  • Kommunikative Kompetenzen: Sie können die Begründung, Methoden und Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit schriftlich und mündlich klar und adressatengerecht darstellen.

Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:

  • Schriftliche Arbeit, mündliche Präsentation und Verteidigung

Modulverantwortliche:

  • Studiengangsleitung Pflege

Lehrende:

  • Alle Institute der Universität zu Lübeck
  • Alle prüfungsberechtigten Dozentinnen/Dozenten des Studienganges

Sprache:

  • Abschlussarbeit auf Deutsch oder Englisch möglich

Bemerkungen:

- Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß § 11 PVO erfüllt, sich mindestens im vierten Fachsemester befindet und Leistungszertifikate des Bachelorstudiengangs Angewandte Pflegewissenschaft (berufsbegleitend) im Umfang von mindestens 130 KP entsprechend § 6 Absatz 3 vorweist.
- Die Module des ersten und zweiten Fachsemesters müssen erfolgreich absolviert worden sein.

Letzte Änderungen:

20.03.2022