Modul PF4950-KP12
Bachelorarbeit Angewandte Pflegewissenschaft (berufsbegleitend) (APFBArbeit)
Dauer
1 Semester
Angebotsturnus
Jedes Wintersemester
Leistungspunkte
12
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
- Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft 2022, Pflicht, Pflegewissenschaft, 7. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
- Kolloquium zur Bachelorarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)
- Verfassen der Bachelorarbeit (betreutes Selbststudium, 1 SWS)
Workload:
- 30 Stunden Integrierte Praxisstunden
- 15 Stunden Präsenzstudium
- 315 Stunden Bearbeitung eines individuellen Themas (Poster und Vortrag) und schriftl. Ausarbeitung
Lehrinhalte:
- Nach Vereinbarung
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
- Wissensverbreiterung/-vertiefung: Die Studierenden verfügen über ein breites und punktuell profundes Wissen hinsichtlich der Anforderungen an die Formulierung von Forschungsfragen sowie die Güte und Angemessenheit von Forschungsmethoden.
- Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, Erkenntnisbedarf für das pflegerische Handeln (klinisch, ethisch, organisations-/steuerungsbezogen, wissenschaftlich) zu identifizieren.
- Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, ein pflegerelevantes Problem unter Anleitung mit geeigneten wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
- Systemische Kompetenzen: Sie sind imstande, ihr klinisches, ethisches, organisations-/steuerungsbezogenes und/oder wissenschaftliches Wissen und Können selbstständig problembezogen zu erweitern und zu vertiefen.
- Kommunikative Kompetenzen: Sie können die Begründung, Methoden und Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit schriftlich und mündlich klar und adressatengerecht darstellen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
- Schriftliche Arbeit, mündliche Präsentation und Verteidigung
Modulverantwortliche:
- Studiengangsleitung Pflege
Lehrende:
- Alle Institute der Universität zu Lübeck
- Alle prüfungsberechtigten Dozentinnen/Dozenten des Studienganges
Sprache:
- Abschlussarbeit auf Deutsch oder Englisch möglich
Bemerkungen:
- Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß § 11 PVO erfüllt, sich mindestens im vierten Fachsemester befindet und Leistungszertifikate des Bachelorstudiengangs Angewandte Pflegewissenschaft (berufsbegleitend) im Umfang von mindestens 130 KP entsprechend § 6 Absatz 3 vorweist.- Die Module des ersten und zweiten Fachsemesters müssen erfolgreich absolviert worden sein.
Letzte Änderungen:
20.03.2022