Modul CS5992

Masterarbeit Medieninformatik (MScMedien)


Dauer

1 Semester

Angebotsturnus

Jedes Semester

Leistungspunkte

30

Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:

  • Master Medieninformatik 2020, Pflicht, Medieninformatik, 4. Fachsemester
  • Master Medieninformatik 2014, Pflicht, Medieninformatik, 4. Fachsemester

Lehrveranstaltungen:

  • Verfassen der Masterarbeit (betreutes Selbststudium, 1 SWS)
  • Kolloquium zur Masterarbeit (Vortrag (inkl. Vorbereitung), 1 SWS)

Workload:

  • 870 Stunden Erarbeiten und Verfassen der Abschlussarbeit
  • 30 Stunden Präsentation mit Diskussion (inkl. Vorbereitung)

Lehrinhalte:

  • Notwendige Vertiefungen im gewählten Themenbereich sind hier im Selbststudium durchzuführen.

Qualifikationsziele/Kompetenzen:

  • Die Studierenden können ein komplexes wissenschaftliches Problem mit den Mitteln ihres Faches lösen.
  • Sie können eine anspruchsvolle wissenschaftliche Arbeit in vorgegebener Zeit erstellen.
  • Sie verfügen über Expertenwissen, welches sie auf Problemstellen anwenden können.
  • Sie sind in der Lage, wissenschaftliche Originlliteratur zu analysieren, interpretieren und kritisch zu bewerten.
  • Sie verfügen über die Kommunikationskompetenz, wissenschaftliche Ergebnisse zu verschriftlichen und zu präsentieren.

Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:

  • Schriftliche Ausarbeitung
  • Kolloquium

Modulverantwortliche:

  • Studiengangsleitung Medieninformatik

Lehrende:

Literatur:

  • wird individuell ausgewählt :

Sprache:

  • Abschlussarbeit auf Deutsch oder Englisch möglich

Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- siehe Studiengangsordnung (z.B. Leistungszertifikate im Umfang von mindestens 75 KP liegen vor)

(Anteil Institut für Multimediale und Interaktive Systeme an betreutes Selbststudium ist 80%)
(Anteil Sektion Informatik/Technik an betreutes Selbststudium ist 20%)
(Anteil Institut für Multimediale und Interaktive Systeme an Vortrag ist 80%)
(Anteil Sektion Informatik/Technik an Vortrag ist 20%)

Letzte Änderungen:

13.12.2019