Studienfonds

Die Universität zu Lübeck bietet seit dem Wintersemester 2010/2011 im Rahmen der Studienfonds gGmbH eine Mikroförderung an. Ziel ist es, Studierende bei der Schließung von Finanzierungslücken während ihres Studiums zu unterstützen, ohne sie einem hohen Verschuldungsrisiko auszusetzen.

Die Mikroförderung soll dabei helfen, das Studium ohne unnötige Unterbrechungen oder Verzögerungen fortzusetzen.

Geförderte Studierende verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums eine einkommensabhängige Rückzahlung an den Studienfonds zu leisten. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem erzielten Einkommen und dem erworbenen Abschluss.

So entsteht ein solidarisches System: Wer später mehr verdient, zahlt etwas mehr zurück und ermöglicht dadurch die Förderung weiterer Studierender.

Gründe für die Einrichtung eines Studienfonds

  • Studierende der UzL verfügen im Schnitt über 240 € weniger monatlich als bundesweit üblich.

  • 60 % arbeiten neben dem Studium, was Studienzeiten verlängert.

  • Nur 3 % der Studierenden bundesweit erhalten Stipendien – oft aus einkommensstarken Familien.

Vorteile eines Studienfonds

Vorteile für Studierende

  • Mikroförderung bei finanziellen Engpässen ohne Unterbrechung des Studiums.
  • Reduzierung der Arbeitsbelastung zugunsten des Studienfortschritts.
  • Einkommensabhängige Rückzahlung erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe.
  • Solidarisches Prinzip: Wer mehr verdient, zahlt mehr zurück – zugunsten zukünftiger Studierender.

Vorteile für die Universität

  • Geringere Studienabbruchquote aus finanziellen Gründen.
  • Studierende können sich stärker auf ihr Studium konzentrieren.
  • Schnellerer Abschluss der Studiengänge.
  • Stärkere Bindung der Absolvent:innen an ihre Universität.

Förderkriterien, Bewerbung und Rückzahlungsmodalitäten

Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die sich mindestens 

  • im 3. Fachsemester eines Bachelorstudienganges,
  • im 1. Klinischen Jahr im Studiengang Humanmedizin,
  • im 1. Fachsemester eines Masterstudienganges

befinden. 

Die Höhe der Mikroförderung beträgt 250,- € monatlich und wird zunächst für ein Jahr gewährt. Ein Verlängerungsantrag ist möglich.

Die Rückzahlungsmodalitäten werden in einem Fördervertrag festgelegt.

Bei einem Studienabbruch wandelt sich die Förderung in eine in mehreren Jahren rückzahlbare feste Summe um.

Weitere Infos zu den Förderrichtlinien finden Sie hier.

Bewerbungsantrag

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: 

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Bewerbungsfristen

  • Bewerbungsschluss zum Sommersemester: 1. März.
  • Bewerbungsschluss zum Wintersemester: 1. September.

Sponsoren und Stifter

Der Studienfonds der Uni Lübeck wird über eine gemeinnützige GmbH abgewickelt, deren alleinige Gesellschafterin die Universität zu Lübeck ist.

Die Gründung und Umsetzung des Studienfonds wird von der brain capital GmbH begleitet und unterstützt, die ihren Sitz an der WHU, Otto Beisheim School of Management hat

Zu den Sponsoren und Stiftern gehören:

  • Possehl Stiftung
  • Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck
  • Die Parcham'sche Stiftung zu Lübeck
  • Euroimmun AG Deutschland
  • Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung Lübeck
  • Jürgen Wessel Stiftung
  • Dräger-Stiftung
  • Margot und Jürgen Wessel Stiftung
  • Rotary Club Lübeck

Vergangene Geschäftsberichte und Datenschutzvereinbarung

Kontakt

Universität zu Lübeck
Studienfonds gGmbH
Haus 2
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck