Rückmeldung zum Sommersemester 2026

Rückmeldefrist für das Sommersemester: 01.01. bis 28.02. des Jahres

Rückmeldefrist für das Wintersemester: 01.06. bis 31.07. des Jahres

Wir bitten drum, unbedingt die Termine einzuhalten!

Zusammensetzung Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 beträgt 375,60 Euro.

  • Studentenwerk (lt. Satzung Studentenwerk) 89,00 Euro
  • Deutschlandticket 208,80 Euro
  • AStA 10,00 Euro
  • Hochschulsport 5,00 Euro
  • Theatercard 2,80 Euro
  • Verwaltungskostenbeitrag (gem. Beschluss des SH-Landtags vom  11.12.2025) 60,00 Euro

Informationen zur Überweisung

Empfänger: Studentenwerk Schleswig-Holstein

IBAN: DE37 2105 0170 1002 44 99 71

BIC-Code: NOLADE21KIE (Förde Sparkasse Kiel)

Beitrag Sommersemester 2026: 375,60 Euro

Verwendungszweck: 20261XXXXXX (20261 ist ein fester Bestandteil und Sie ergänzen bitte Ihre Matrikelnr.)

Bitte nur die Zahlenfolge Semester (1=Sommersemester) und persönliche Matrikel Nr. angeben (Beispiel: 20261XXXXXX)
1 steht für Sommersemester; 2 steht für Wintersemester

Weitere Angaben werden nicht benötigt (keine Angabe des Namens - die Matrikelnummer reicht aus!). 

 

Die Verbuchung erfolgt automatisiert. Durch fehlerhafte Eingabe des Verwendungszwecks kann es zu Verzögerungen kommen!

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie die Hochschule wechseln wollen, zahlen Sie bitte trotzdem den Semesterbeitrag ein und warten mit der Exmatrikulation, bis Sie von der anderen Hochschule eine Zulassung erhalten haben. 

Sie bekommen dann Ihren bereits überwiesenen Semesterbeitrag zurückerstattet. 

Promotionsstudierende beachten bitte den unten aufgeführten Hinweis.

 

Hinweis

Für den digitalen Studierendenausweis benötigen Sie die Uni Lübeck App.

Evtl. ist eine Adressänderung notwendig! Dies ist im Campus-Portal möglich. Immatrikulationsbescheinigungen u.a. sind ebenfalls dort abrufbar.

Wenn die Bescheinigungen in englischer Sprache benötigt werden, muss zuvor oben rechts die Sprache umgestellt werden.

Hinweis für Promotionsstudierende

Bitte reichen Sie ggf. rechtzeitig einen weiteren Antrag auf Einschreibung in ein Promotionssemester ein. Dieser kann für max. 2 Semester gestellt werden.

Die Zahlung der Einschreibgebühr einmalig i.H.v. 40,00 Euro ist für Neueinschreibungen zwingend erforderlich.

Alle Promotionsstudierenden müssen ab dem Sommersemester 2026 ebenfalls den Verwaltungskostenbeitrag (gem. Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtags vom 11.12.2025) von 60,00 Euro bezahlen. Daher werden für eine erfolgreiche Rückmeldung zum nächsten Semester der Promotionsantrag und die Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages von 60,00 Euro benötigt. 

Die Nutzung des Semestertickets ist optional und der Erhalt eines Studentenausweises setzt die Überweisung des Semesterbeitrages voraus. 

Sollten Sie das Deutschlandticket nutzen wollen, ist der vollständige Semesterbeitrag zu überweisen. Bitte achten Sie dann ebenfalls auf den richtigen Verwendungszweck!

Für die Nutzung des Hochschulsportangebotes gelten gesonderte Regelungen, bitte kontaktieren Sie hierzu das Hochschulsportbüro!