Modul PT1540-KP09

Theorie und Praxis von physiotherapeutischen Verfahren 2 (PhyV2)


Dauer

1 Semester

Angebotsturnus

Jedes Sommersemester

Leistungspunkte

9

Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:

  • Bachelor Physiotherapie 2016, Pflicht, Physiotherapie, 2. Fachsemester

Lehrveranstaltungen:

  • PT1543-Ü: Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie (Übung, 2 SWS)
  • PT1541-Ü: Lymphdrainage (Übung, 2 SWS)
  • PT1542-Ü: Krankengymnastische Behandlungstechniken 2 (Übung, 5 SWS)

Workload:

  • 135 Stunden Präsenzstudium
  • 135 Stunden Selbststudium

Lehrinhalte:

  • Physiotherapeutische und physikalische Techniken und Behandlungsverfahren (u. a. Thermo- und Inhalationstherapie, Bewegungsbad)
  • Behandlungsplanung und -durchführung nach dem Konzept von PNF
  • Theorie, Anwendungsbereiche, und Durchführung der Lymphdrainage
  • Grundlagen, Behandlungsplanung und -durchführung nach dem Konzept der Manuellen Therapie
  • Palpation der Bewegungsorgane
  • Verschiedene Methoden zur Atemtherapie
  • Verschiedene Methoden zur Entspannungstherapie

Qualifikationsziele/Kompetenzen:

  • Die Studierenden kennen modulbezogene krankengymnastische Behandlungstechniken/-konzepze und können diese fachmännisch anwenden.
  • Sie sind in der Lage die Anwendung von Lymphdrainagen zu erkennen und diese fachmännisch durchzuführen.
  • Sie besitzen ein tiefes Verständnis von Mobilisierung und können Manuelle Therapie professionell durchführen und anleiten.
  • Sie können die Bewegungsorgane palpieren und besitzen ein Grundverständnis für die Bedeutung der Therapeut-Patient-Beziehung. Sie können kritische Situationen während der Palpation analysieren, reflektieren und ihr Verhalten situationsgerecht anpassen.

Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:

  • Mündliche Prüfung

Modulverantwortliche:

  • Prof. Dr. med. Arndt-Peter Schulz

Lehrende:

Sprache:

  • Wird nur auf Deutsch angeboten

Bemerkungen:

Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Die Benotung erfolgt allein aus der Bewertung der mündlichen Prüfung.

Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Sind Vorleistungen definiert, müssen diese vor der Erstprüfung erbracht und positiv bewertet worden sein.

Letzte Änderungen:

17.07.2019