UKgwP

Die Untersuchungskommission für gute wissenschaftliche Praxis

…hat die Aufgabe, den Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.

Zur Aufklärung konkreter Verdachte auf wissenschaftliches Fehlverhalten hat der Senat eine ständige Untersuchungskommission eingesetzt.

Die Untersuchungskommission setzt sich in geeigneter Weise sowohl für den Schutz der Hinweisgebenden als auch für den Schutz der oder des von den Vorwürfen Betroffenen ein und führt die Aufklärung unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit und des Grundgedankens der Unschuldsvermutung durch.

Zusammensetzung

Fünf Mitglieder, davon vier Professor*innen und ein Mitglied des wissenschaftlichen Dienstes. Für jedes Mitglied besteht eine Stellvertretung. Die Ombudspersonen gehören der Untersuchungskommission als Gäste mit beratender Stimme an. Darüber hinaus ist eine Person mit der Befähigung zum Richteramt mit beratender Stimme vertreten.

Tagungsrhythmus

Bei konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten.

Arbeitsweise

Die Ombudspersonen nehmen eventuelle Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vertraulich entgegen und geben sie im Bedarfsfall an die Untersuchungskommission weiter. Wenn sie ein wissenschaftliches Fehlverhalten feststellt, trifft das Präsidium im Rahmen der zu Gebote stehenden Möglichkeiten die dem Einzelfall angemessenen Maßnahmen.

Wahl & Bestellung

Der Senat wählt die Mitglieder der Untersuchungskommission. Die Amtszeit beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl.

Gut zu Wissen

Die Mitglieder der Untersuchungskommission unterliegen der Amtsverschwiegenheit.