Vier externe Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik oder Kultur, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind, aber keiner Hochschule und keinem Ministerium des Landes angehören, sowie vier interne Mitglieder, davon je eines für die Gruppe der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden sowie technisch-administratives Personal.
Der Stiftungsrat
…ist ein vor allem in strategische und wirtschaftliche Fragen involviertes Beratungs- und Beschlussorgan, das außeruniversitäre Perspektiven einbringt.
Der Stiftungsrat ist eines der höchsten Gremien der Universität. Er übernimmt die im Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (§7 Abs. 6 StiftULG) festgelegten Aufgaben sowie die im Hochschulgesetz für den Hochschulrat festgelegten Funktionen (§19 HSG). So beschließt er beispielsweise den Wirtschaftsplan, den Struktur- und Entwicklungsplan
(STEP) und entscheidet über Maßnahmen des Neu- und Ausbaus sowie der Sanierung und Modernisierung. Außerdem stellt er zwei Mitglieder für die Findungskommission bei der Wahl einer*s Präsident*in sowie einer*s Kanzler*in.