Der Stiftungsrat

…ist ein vor allem in strategische und wirtschaftliche Fragen involviertes Beratungs- und Beschlussorgan, das außeruniversitäre Perspektiven einbringt.

Der Stiftungsrat ist eines der höchsten Gremien der Universität. Er übernimmt die im Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck (§7 Abs. 6 StiftULG) festgelegten Aufgaben sowie die im Hochschulgesetz für den Hochschulrat festgelegten Funktionen (§19 HSG). So beschließt er beispielsweise den Wirtschaftsplan, den Struktur- und Entwicklungsplan

(STEP) und entscheidet über Maßnahmen des Neu- und Ausbaus sowie der Sanierung und Modernisierung. Außerdem stellt er zwei Mitglieder für die Findungskommission bei der Wahl einer*s Präsident*in sowie einer*s Kanzler*in.

Zusammensetzung

Vier externe Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik oder Kultur, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind, aber keiner Hochschule und keinem Ministerium des Landes angehören, sowie vier interne Mitglieder, davon je eines für die Gruppe der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden sowie technisch-administratives Personal.

Tagungsrhythmus

In der Regel zwei bis drei Mal im Jahr und immer dann, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder dies verlangt, Sitzungsdauer ist jeweils 2-3 Stunden.

Arbeitsweise

Das Präsidium und die anderen Organe der Universität erteilen ihm alle Informationen, die er zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Er hat das Recht, zu seinen Sitzungen das Erscheinen von Mitgliedern des Präsidiums zu verlangen.

Wahl & Bestellung

Jede Mitgliedergruppe der Universität (Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende, technisch-administratives Personal) wählt jeweils ein internes Mitglied. Die vier externen Mitglieder sind vom Senat auf Vorschlag einer Findungskommission, bestehend aus der Präsidentin/dem Präsidenten und vier Senatsmitgliedern, gewählt. Alle Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Ministerium auf vier Jahre (das Mitglied der Gruppe der Studierenden auf zwei Jahre) bestellt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen anhand der Tagesordnung und bereitgestellten Unterlagen ist erforderlich.