Der Senatsausschuss Medizin

…wird für die Pflege und Entwicklung der medizinischen und klinischen Wissenschaften in Forschung, Lehre und Ausbildung gebildet.

Der Senatsausschuss Medizin (SAM) ist verantwortlich für die Sicherung des Lehrangebotes und die ordnungsgemäße Durchführung des Studiengangs Humanmedizin sowie der gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge. Darüber hinaus gehören die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, des Wissens- und Technologietransfers, der Weiterbildung und des wissenschaftlichen Nachwuchses zu seinen Aufgaben.

Der Senatsausschuss Medizin wirkt an der Qualitätssicherung der Lehre durch Förderung der Hochschuldidaktik sowie an der Studienberatung mit. Er erarbeitet Vorschläge für die Berufung von Professorinnen und Professoren, für die Ernennung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, für die Verleihung einer „Außerplanmäßigen Professur" sowie für die Bestellung von Lehrbeauftragten.

Zusammensetzung

25 Vertreterinnen oder Vertretern der Sektion Medizin, die nach den Mitgliedergruppen der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und des technisch-administrativen Personals im Verhältnis 13:4:4:4 vom Senat bestellt werden.

Tagungsrhythmus

Monatlich (außer in vorlesungsfreien Zeiten).

Arbeitsweise

Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Medizin ist für die Dauer ihrer oder seiner Amtszeit Vorsitzende oder Vorsitzender des Ausschusses. Sie oder er besitzt Rede- und Antragsrecht, leitet den Ausschuss, bereitet seine Empfehlungen vor und trägt sie im Senat vor. Die oder der Vorsitzende des Doktorandenrates oder dessen Stellvertretung nimmt an den Sitzungen des Ausschusses mit Rede- und Antragsrecht teil.

Wahl & Bestellung

Die Amtszeit der Senatsmitglieder beträgt zwei Jahre und dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres. Für die Gruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit abweichend ein Jahr.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen anhand der Tagesordnung und ggf. Unterlagen ist erforderlich.