25 Vertreterinnen oder Vertretern der Sektion Medizin, die nach den Mitgliedergruppen der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und des technisch-administrativen Personals im Verhältnis 13:4:4:4 vom Senat bestellt werden.
Der Senatsausschuss Medizin
…wird für die Pflege und Entwicklung der medizinischen und klinischen Wissenschaften in Forschung, Lehre und Ausbildung gebildet.
Der Senatsausschuss Medizin (SAM) ist verantwortlich für die Sicherung des Lehrangebotes und die ordnungsgemäße Durchführung des Studiengangs Humanmedizin sowie der gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge. Darüber hinaus gehören die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, des Wissens- und Technologietransfers, der Weiterbildung und des wissenschaftlichen Nachwuchses zu seinen Aufgaben.
Der Senatsausschuss Medizin wirkt an der Qualitätssicherung der Lehre durch Förderung der Hochschuldidaktik sowie an der Studienberatung mit. Er erarbeitet Vorschläge für die Berufung von Professorinnen und Professoren, für die Ernennung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, für die Verleihung einer „Außerplanmäßigen Professur" sowie für die Bestellung von Lehrbeauftragten.