Der Senatsausschuss Lehre

…ist mehr als der Zentrale Studienausschuss.

Der Senatsausschuss Lehre (SAL) entspricht dem im Hochschulgesetz (HSG §21 Abs. 2) vorgegebenen Zentralen Studienausschuss des Senats.

Über die Gesetzesvorgabe hinaus bietet er ein Beratungsgremium für die Diskussion von Ideen oder aktuellen Anliegen und das Treffen von Absprachen zur Lehre für entscheidungsverantwortliche Personen aus dem Bereich Studium und Lehre und studentische Partizipation.

Zusammensetzung

Der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten Lehre als zuständigem Präsidiumsmitglied sowie sieben Vertreter*innen der Mitgliedergruppen der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und des technisch-administrativen Personals im Verhältnis 4:1:1:1. Über die vorgeschriebenen Mitglieder hinaus nehmen aktuell zahlreiche entscheidungsverantwortliche Personen aus dem Bereich Studium und Lehre teil, insbesondere Studiengangsleitungen, Studiengangskoordinator*innen oder weitere Mitglieder der Prüfungsausschüsse.

Tagungsrhythmus

Monatlich, jeweils für etwa 1-2 Stunden.

Arbeitsweise

Der Senatsausschuss Lehre kann bei Bedarf weitere Unterausschüsse bilden. Die oder der Vorsitzende kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Sachverständige einladen und das Gremium kann die Zulassung weiterer Sachverständiger beschließen.

Wahl & Bestellung

Die Amtszeit der Senatsmitglieder beträgt zwei Jahre und dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres. Für die Gruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit abweichend ein Jahr.

Arbeitsaufwand

Bei umfangreicheren Tagesordnungspunkten sind diese mit der*dem Ausschussvorsitzenden abzustimmen.