Gemeinsamer Habilitationsausschuss der Universität

…der Sektionen MINT und Medizin prüft für die Senatsausschüsse Medizin und MINT das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Habilitation, eine Umhabilitation oder eine außerplanmäßige Professur.

Zusammensetzung

Stimmberechtigt sind der jeweilige Vorsitz der Senatsausschüsse, sechs habilitierte und hauptamtlich an der Universität tätige Professor*innen mit Stimmrecht (davon drei aus der Sektion Medizin und drei aus der Sektion MINT). Beratende Stimme haben je ein*e habilitierte*r wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in jeder Sektion und je eine Studierende oder ein Studierender aus jeder Sektion.

Tagungsrhythmus

In der Regel viermal im Jahr.

Arbeitsweise

Der gemeinsame Habilitationsausschuss prüft die eingereichten Unterlagen zur Habilitation, bestimmt Gutachter*innen zur Beurteilung der schriftlichen Habilitationsleistung, diskutiert, entscheidet und verfasst eine Stellungnahme zur Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Arbeit für SAM / SA MINT und wählt ein Thema für den wissenschaftlichen Vortrag aus. Darüber hinaus prüft er die eingereichten Unterlagen zur apl-Professur und zur Umhabilitation und verfasst dazu eine Stellungnahme zur Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der apl-Professur und der Umhabilitation für SAM / SA MINT und Präsidium.

Wahl & Bestellung

Die Mitglieder werden dem Senat vom jeweiligen Senatsausschuss vorgeschlagen. Für die sechs Professor*innen, die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und die Studierenden wird eine Ersatzvertretung gewählt. Im Übrigen gehören die Gleichstellungsbeauftragte und die Vorsitze der Senatsausschüsse dem Ausschuss qua Amt an.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen anhand der Tagesordnung und Unterlagen ist erforderlich.