Ethikkommission

Die Ethikkommission ist zuständig für die ethische und rechtliche Beurteilung von Forschungsvorhaben und berät Forscher*innen zu ihren Forschungsvorhaben. Sie nimmt zudem Aufgaben einer Ethikkommission wahr, die einer solchen aufgrund bestimmter Gesetze zugewiesen sind (z.B. nach dem Arzneimittelgesetz).

Zusammensetzung

Im Gesundheitswesen und in nichtmedizinischen Bereichen tätigen Personen (u.a. Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen, Psycholog*innen, Jurist*innen, Pharmakolog*innen, Statistiker*innen, Laienvertreter*in, Person mit wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik oder Medizintechnik).

Tagungsrhythmus

Jeden ersten Donnerstag im Monat um 16.30 Uhr, jeweils max. 3 Stunden.

Arbeitsweise

Die Ethikkommission beurteilt rechtlich und ethisch die Forschungsvorhaben mit Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenem Körpermaterial sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten der Mitglieder der Universität bzw. einer ihrer Einrichtungen. Sie berät darüber hinaus die verantwortlichen Forscher*innen und schützt die Interessen und die Rechte von Patient*innen und Proband*innen, die an einem Forschungsvorhaben teilnehmen.

Wahl & Bestellung

Der Senat wählt die Mitglieder der Ethikkommission. Sie werden vom Präsidium für eine Amtszeit von jeweils vier Jahren bestellt.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung sowie die Teilnahme an den Sitzungen umfasst ca. 5 Stunden pro Monat (2 Stunden Sitzungsvorbereitung, 3 Stunden Sitzung). Eine Teilnahme an jeder Sitzung ist nicht notwendig, Vertretungsregelungen bestehen.