Berufungsausschüsse

…sind rund um Berufungsverfahren involviert. Die Berufungsausschüsse sichten die Bewerbungen, wickeln das Verfahren ab und verabschieden eine Berufungsliste, die als Vorschlag in den jeweils zuständigen Senatsausschuss geht.
 

Zusammensetzung

Mindestens drei Hochschullehrer*innen, eine Angehörige oder ein Angehöriger der Mitgliedergruppe des wissenschaftlichen Dienstes und eine Studierende oder ein Studierender. Frauen sollen zu mindestens 40% vertreten sein, davon mindestens die Hälfte Hochschullehrer*innen. Zudem gehört mindestens ein*e Hochschullehrer*in aus der anderen Sektion oder einer anderen Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte dem Ausschuss an.

Tagungsrhythmus

Im Rahmen eines Besetzungsverfahrens in der Regel drei Mal.

Arbeitsweise

Die Berufungsausschüsse prüfen die Bewerbungen, führen Probevorlesungen, Lehrproben und Einzelgespräche durch und entscheiden über die in die engere Wahl kommenden Bewerber*innen. Darüber hinaus beauftragen sie Gutachter*innen und werten deren Stellungnahmen aus. Sie treffen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Ausschreibungstexte, der Passgenauigkeit, der Vorträge und der Einzelgespräche, der Gutachten und vor allen Dingen der ermessensfehlerfreien, fundierten Bewertungsentscheidung.

Wahl & Bestellung

Die Mitglieder werden vom jeweiligen Senatsausschuss über den Senat dem Präsidium zur Entscheidung vorgeschlagen.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen anhand der Tagesordnung und Unterlagen ist erforderlich.