Zentraler Ausschuss für Technologietransfer und Ausgründungen

Der Zentrale Ausschuss für Technologietransfer und Ausgründungen ist bei allen Fragen rund um den Technologietransfer und universitäre Ausgründungen involviert.

Zusammensetzung

Vier Professor*innen und je ein Mitglied der Statusgruppen wissenschaftlicher Mittelbau, technisch-administratives Personal und Studierende.

Tagungsrhythmus

Mindestens einmal jährlich, jeweils 1,5 Stunden.

Arbeitsweise

Der*die Vizepräsident*in für Technologietransfer leitet die Sitzungen und sitzt dem Gremium vor. Das Referat Technologietransfer fungiert als Geschäftsstelle des Ausschusses, es arbeitet dem*der Vizepräsent*in zu und bereitet die Sitzungen vor. Das Referat Technologietransfer berichtet dem Gremium von seiner Arbeit. Der Ausschuss befasst sich mit zentralen Fragen des Technologietransfers und spricht Empfehlungen an den Senat aus.

Wahl & Bestellung

Jede Statusgruppe schlägt dem Senat die Mitglieder für eine Amtszeit von zwei Jahren vor. Für die Gruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit abweichend nur ein Jahr.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen anhand der Tagesordnung und ggf. Unterlagen ist erforderlich, ca. 10–20 Stunden/Jahr – je nach Sitzungshäufigkeit.