Zentraler Ausschuss für Gleichstellung und Diversität

Der zentrale Senatsausschuss für Gleichstellung und Diversität entspricht dem im Hochschulgesetz (HSG §21 Abs. 2) vorgegebenen Gleichstellungsausschuss des Senats. Über die Gesetzesvorgabe hinaus ist er neben den Fragen der Gleichstellung auch für die Themenbereiche Diversität, Inklusion und Antidiskriminierung involviert und erarbeitet den Gleichstellungs-Diversitäts-Plan der Universität.

Zusammensetzung

Je zwei Mitglieder aller universitären Statusgruppen als stimmberechtigte Mitglieder sowie die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, die Mitglieder der AG gegen Rassismus sowie die AG UniSAFE als beratende Mitglieder.

Tagungsrhythmus

Zwei- bis dreimal im Jahr, jeweils 1,5 Stunden.

Arbeitsweise

Der zentrale Ausschuss für Gleichstellung und Diversität eruiert und diskutiert Maßnahmen und Projekte zu den genannten Themenfeldern. Er erarbeitet Konzepte sowie den Gleichstellungs-Diversitäts-Plan der Universität, diskutiert aktuelle gesellschaftsrelevante Themen und verfasst hierzu Vorlagen und/oder Beschlüsse. Bei Bedarf können weitere Unterausschüsse (AGs) gebildet und zu einzelnen Tagesordnungspunkten Gäste eingeladen werden.

Wahl & Bestellung

Jede Statusgruppe schlägt dem Senat ein Mitglied für den Bereich Gleichstellung für eine Amtszeit von zwei Jahren vor. Für die Gruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit abweichend ein Jahr.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen anhand der Tagesordnung und bereitgestellten Unterlagen ist erforderlich.