ASA

Der Arbeitsschutz-Ausschuss

Der Arbeitsschutz-Ausschuss (ASA) ist thematisch rund um den Arbeitsschutz aufgestellt.

Zusammensetzung

Je ein Mitglied der beiden Personalräte tap und w, der*die Betriebsarzt*Betriebsärztin (vom BDN), die Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Referat Liegenschaften und die Sicherheitsbeauftragten der Bereiche nach § 22 SGB VII. Die Schwerbehindertenvertretung wird stets dazu eingeladen, themenbezogen werden Expert*innen ergänzt. Aus Gründen der thematischen Verwandtschaft nehmen auch die Sicherheitsbeauftragten der Forschungsgruppen des UKSH in den Gebäuden der Universität als Gäste teil.

Tagungsrhythmus

Viermal pro Jahr (Anfang März, Juni, September, Dezember), jeweils 1 Stunde. Die Termine werden am Ende jeden Jahres für das Folgejahr veröffentlicht.

Arbeitsweise

Der Arbeitsschutz-Ausschuss (ASA) diskutiert und berät zu übergreifenden Anliegen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Er informiert über gesetzliche, technische, organisatorische oder andere Neuerungen sowie zu aktuellen Themen im Arbeitsschutz und greift Themen aus den Bereichen mit übergreifender Relevanz auf.

Wahl & Bestellung

Die Zusammensetzung ist gesetzlich vorgegeben.

Arbeitsaufwand

Sicherheitsbeauftragte besuchen eine Grundschulung von mindestens einem Tag Dauer, bevor sie durch das Präsidium offiziell bestellt werden. Sie sollten ihr Wissen durch den Besuch von Schulungen möglichst regelmäßig erweitern. Die Sicherheitsbeauftragten nehmen die Informationen aus den ASA-Sitzungen mit in ihre Bereiche und bringen umgekehrt problematische Themen aus ihrem Arbeitsumfeld ein.

Gut zu Wissen

Die Protokolle der Sitzungen werden in focus:INSIDE veröffentlicht.