Der Akademische Senat

…ist zentraler Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung.

Der Senat der Universität zu Lübeck ist das höchste akademische Gremium der Universität und berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Der Senat ist an allen wichtigen Entscheidungen der Universität beteiligt, z.B. Satzungen, Ordnungen, Berufungen von Professor*innen, Wahl der Präsidiumsmitglieder, Wirtschaftsplan, Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land, Einrichtung von Studiengängen etc.

Zusammensetzung

25 Vertreter*innen der Mitgliedergruppen der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und des technisch-administratives Personals im Verhältnis 13:4:4:4. Dem Senat gehören außerdem u.a. die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der Senatsausschüsse SAM und SAMINT, die Gleichstellungsbeauftragte und der Vorsitz des Personalrates mit Antragsrecht und beratender Stimme an.

Tagungsrhythmus

Monatlich (außer in vorlesungsfreien Zeiten). Die Sitzungsdauer beträgt jeweils 3-4 Stunden.

Arbeitsweise

In den Sitzungen werden Berichte aus den verschiedenen Bereichen und Einheiten sowie aus dem Präsidium vorgestellt. Der Senat bezieht Stellung zu grundsätzlichen Fragen und hat bei vielen Entscheidungen weitreichende Kompetenzen. Er kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen weitere Ausschüsse bilden. Der Senat wählt aus der Mitte seiner gewählten Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der die Sitzungen des Senats einberuft und leitet, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Wahl & Bestellung

Die Amtszeit der Senatsmitglieder beträgt zwei Jahre und dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres. Für die Gruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit abweichend ein Jahr.

Arbeitsaufwand

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen erfolgt anhand der Tagesordnung, der bereitgestellten Unterlagen sowie ggfs. in Rücksprache mit Mitgliedern der Statusgruppe, des Senats und/oder der Universität.