25 Vertreter*innen der Mitgliedergruppen der Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und des technisch-administratives Personals im Verhältnis 13:4:4:4. Dem Senat gehören außerdem u.a. die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der Senatsausschüsse SAM und SAMINT, die Gleichstellungsbeauftragte und der Vorsitz des Personalrates mit Antragsrecht und beratender Stimme an.
Der Akademische Senat
…ist zentraler Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung.
Der Senat der Universität zu Lübeck ist das höchste akademische Gremium der Universität und berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Der Senat ist an allen wichtigen Entscheidungen der Universität beteiligt, z.B. Satzungen, Ordnungen, Berufungen von Professor*innen, Wahl der Präsidiumsmitglieder, Wirtschaftsplan, Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land, Einrichtung von Studiengängen etc.