Merkblatt für Promovierende der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck
Stand 09/2025
Das Promotionsordnung wird geregelt durch die Promotionsordnung (PromO) der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck.
ACHTUNG:
Bitte planen Sie für den administrativen Vorlauf bis zur Eröffnung des Verfahrens 4-6 Wochen ab der Einreichung ein. In Zeiten erhöhten Antragsaufkommens kann es bis zu 8 Wochen dauern, bis Ihr Verfahren eröffnet wird. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Das Promotionsverfahren beginnt mit der Bestätigung der Zulassung und dauert mindestens 3-6 Monate, die Verfahrensdauer kann zwischen 3 und 24 Monaten liegen. In dringenden Fällen sollten Sie den Antrag auf Zulassung zur Sicherheit mindestens ein Dreivierteljahr vor dem Stichtag stellen.
Faktoren, die das Promotionsverfahren verlängern, sind im Wesentlichen:
- unvollständige Antragsunterlagen
- Bearbeitungszeit der Gutachter
- Rückgabe zur Verbesserung (bis zu zweimal möglich)
Zulassungsvoraussetzungen
Die Allgemeinen und Besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren werden unter § 8 und 9 der Promotionsordnung geregelt.
Die akademischen Voraussetzungen sind je nach angestrebtem Titel unterschiedlich:
Dr. med.: promotionsberechtigendes Studium der Humanmedizin (Staatsexamen oder Äquivalent)
Dr. med. dent.: promotionsberechtigendes Studium der Zahnmedizin (Staatsexamen oder Äquivalent)
Dr. rer. hum. biol.: promotionsberechtigendes Studium in einem für das Promotionsthema relevanten Fach; Abschluss mindestens mit gutem Erfolg (Staatsexamen, Diplom (Universität), konsekutiver Master (Universität) oder Äquivalent)
Für den Dr. rer. hum. biol. gilt weiterhin, dass eine inhaltliche Kontinuität von Bachelor- bzw. Masterstudium und Promotionsthema erkennbar sein muss, d.h. das Thema der Promotion muss sinnvoll auf die Studieninhalte des angeführten Hochschulabschlusses aufbauen.
Bei anderen als den genannten, promotionsberechtigenden Abschlüssen muss eine Äquivalenzüberprüfung erfolgen, die feststellt, ob Inhalt, Umfang und Anforderungen des Hochschulabschlusses denjenigen des entsprechenden promotionsberechtigenden Abschlusses entsprechen. Inhaber ausländischer Hochschulabschlüsse können sich bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) informieren (Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) und ggf. auch eine Zeugnisbewertung beantragen. Wenn Sie insgesamt einen Studienumfang von 300 ECTS nachweisen können, wird in der Regel Äquivalenz festgestellt, wenn Sie darunter liegen, ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB dringend zu empfehlen, in Einzelfällen zwingend erforderlich. Die Stellungnahme der ZAB bildet in Zweifelsfällen die Grundlage für die Zulassungsentscheidung der Promotionskommission. Inhaber von Hochschulabschlüssen aus dem außereuropäischen Ausland wenden sich bitte an das International Office, das eine Äquivalenzüberprüfung vornimmt und eine schriftliche Empfehlung an die Promotionskommission ausgibt.
Wenn Sie den Dr. med. oder den Dr. med. dent. anstreben und im Ausland studiert haben, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung zu einem deutschen (Zahn-) Medizinstudium durch die Gesundheitsbehörden bestätigt werden. Dokumente, die als Beleg akzeptiert werden, sind:
- Approbation
- Berufserlaubnis
- Bescheid über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation als Arzt/Ärztin bzw. Zahnarzt/Zahnärztin
Zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit. Wenn Sie die für die Approbation und Berufserlaubnis notwendigen Deutschkenntnisse nicht nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, einen gesonderten Bescheid über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation zu beantragen.
Inhaber eines Diplomgrades einer Fachhochschule oder eines Bachelorgrades im Umfang von 240 ECTS können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens die Zulassung zur Promotion (Dr. rer. hum. biol.) erhalten, Einzelheiten finden sich unter § 9 (3) der Promotionsordnung.
Neben den akademischen Promotionsvoraussetzungen gelten folgende Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (vgl. § 8 der Promotionsordnung):
- Immatrikulation als Promotionsstudierende*r
Der Bewerber / die Bewerberin muss zu Beginn des Promotionsverfahrens und dann lückenlos bis zum Rigorosum als Promotionsstudent/Promotionsstudentin eingeschrieben sein. Das Erfordernis zur Einschreibung als Promotionsstudent/Promotionsstudentin entfällt nur, wenn die Zulassung zum Promotionsverfahren noch im Medizinstudium beantragt wird und das Medizinstudium und das Promotionsverfahren im gleichen Semester abgeschlossen werden. Wenn das Promotionsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird, ist die Einschreibung als Promotionsstudent/Promotionsstudentin ab dem Semester obligatorisch, das auf das Abschlusssemester folgt. Externe Absolventen müssen mindestens ein Semester als Promotionsstudent/Promotionsstudentin an der UzL eingeschrieben sein. (Der Nachweis erfolgt über eine aktuelle Studienbescheinigung) - Erfolgreiche Teilnahme am strukturierten Weiterbildungsangebot der UzL (Der Nachweis erfolgt über den Transcript of Records, ausgestellt durch das CDSL)
- Nachweis der Straffreiheit / Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Der Nachweis erfolgt über ein aktuelles amtliches Führungszeugnis)
Weiterhin darf der Bewerber / die Bewerberin
- nicht die Voraussetzungen der Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB erfüllen
- nicht bereits berechtigt sein, den angestrebten Doktorgrad zu führen
- nicht bereits berechtigt sein, einen anderen als den angestrebten Doktorgrad zu führen, zu dessen Zulassung aber dasselbe einschlägige Studium berechtigt hat
Das Betreuungsteam
Die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden erfolgt durch ein zweiköpfiges Betreuungsteam, bestehend aus einer Erst- und einer Kobetreuung. Im Normalfall sind beide habilitierte Mitglieder der Sektion Medizin und gehören unterschiedlichen Einrichtungen an. Der Erstbetreuer bzw. die Erstbetreuerin gehört der Einrichtung an, an der das Promotionsprojekt angesiedelt ist (Institut oder Klinik), und schlägt je nach Projektdesign eine Kobetreuung aus einer anderen Einrichtung vor, die durch die Promotionskommission angenommen oder abgelehnt wird. Regelungen zur Auswahl von Erst- und Kobetreuung finden sich unter §4 der Promotionsordnung.
Erstbetreuerin oder Erstbetreuer kann in der Regel nur ein habilitiertes Mitglied der Sektion Medizin der UzL sein, also vor allem an der Sektion tätige
- Professoren und Professorinnen
- Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen
- Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
- Emeritierte und im Ruhestand befindliche Professoren und Professorinnen
- Privatdozenten und Privatdozentinnen
Eine externe Mitgliedschaft zur Sektion Medizin liegt vor, wenn Privatdozenten und Privatdozentinnen der UzL extern hauptberuflich tätig sind und sich weder an eine andere Universität umhabilitieren, noch einen akademischen Ruf an eine andere Universität annehmen.
Bei Vorliegen einer Doppelmitgliedschaft kann auch ein habilitiertes Mitglied einer anderen Sektion der UzL die Erstbetreuung übernehmen.
Kobetreuerin oder Kobetreuer kann nicht nur ein hablilitiertes Mitglied der Sektion Medizin der UzL sein, sondern auch
- habilitierte Mitglieder der Sektionen Informatik/Technik oder Naturwissenschaften der UzL
- habilitierte Mitglieder anderer (auch ausländischer) Universitäten
- habilitierte Professorinnen und Professoren an wissenschaftlichen Einrichtungen
Nicht-habilitierten Personen, die den genannten Kreisen angehören und habilitationsäquivalente Leistungen nachweisen, können auf Antrag durch die Promotionskommission als Kobetreuerin oder Kobetreuer zugelassen werden. Der Antrag erfolgt formlos an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de und muss neben der Angabe des gewünschten Betreuerteams einen aktuellen Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis des gewünschten Kobetreuers bzw. der gewünschten Kobetreuerin enthalten.
In bestimmten Fällen können auch wissenschaftlich tätige Personen, die nicht habilitiert sind und auch keine habilitationsäquivalenten Leistungen nachweisen können, die Kobetreuung übernehmen: Die eigene Promotion muss mindestens vier Jahre zurückliegen und es müssen mindestens fünf Publikationen in begutachteten Journals nachgewiesen werden. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Erstbetreuer bzw. die Erstbetreuerin bereits mindestens fünf Promotionen bis zum Rigorosum betreut hat. Wenn Sie von diesen Regelungen Gebrauch machen möchten, senden Sie bitte folgende Unterlagen an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de:
- Erstbetreuung: aktueller Lebenslauf mit Liste der betreuten Promotionen (entfällt bei Personen, die in Lübeck habilitiert wurden und ausschließlich hier Promotionen betreut haben)
- Kobetreuung: aktueller Lebenslauf mit Publikationsliste
Das Erfordernis zur Kobetreuung aus einer unterschiedlichen Einrichtung soll helfen, Interessenskonflikte bei der kritischen Begleitung des Promotionsvorhabens zu vermeiden und eine unabhängige Außensicht auf das Projekt ermöglichen. Da dies ein wichtiger Baustein der strukturierten Promotion ist, wird der Kobetreuung aus der gleichen Einrichtung nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zugestimmt. Begründete Anträge können – nach gründlicher Abwägung - unter ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de eingereicht werden.
Die Bestätigung oder Ablehnung einer Betreuungskonstellation durch die Promotionskommission erfolgt in der Regel im Zuge der Anmeldung des Promotionsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt. Sollten sich nachträglich Änderungen ergeben, sind diese beim Zentralen Prüfungsamt anzuzeigen und müssen abermals durch die Kommission bestätigt werden.
Zusätzlich zu dem zweiköpfigen Betreuungsteam kann eine Vertrauensperson als Mentor bzw. Mentorin fungieren. Diese Person ist meist erster Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im täglichen wissenschaftlichen Geschehen.
Ratschläge für die Planung einer Dissertation
Hinweis: Abgeschlossene Dissertationen sind auf der Homepage der Zentralen Hochschulbibliothek einsehbar.
Die Dissertation soll die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und klarer Darstellung der Ergebnisse nachweisen und einen eigenen, neuen Beitrag zu einem wissenschaftlichen Gebiet leisten. Gemeinschaftsdissertationen sind ausgeschlossen. Entsteht eine Dissertation innerhalb einer Arbeitsgruppe, müssen die Arbeitsgebiete der AG-Mitglieder sich deutlich voneinander abgrenzen und die eigenständige Leistung jedes Kandidaten und jeder Kandidatin klar erkennbar sein. Noch vor Aufnahme der Arbeit sollten die Problemstellungen möglichst scharf umrissen und auf einen ausreichenden inhaltlichen Abstand geachtet werden.
Der Arbeitsplan der Dissertation (voraussichtliche Dauer, Zeiteinteilung, Laborbenutzung, Umfang und Hilfsmittelbedarf der Untersuchungen, ggf. Eintritt des Kandidaten bzw. der Kandidatin in eine Arbeitsgruppe zwecks gemeinsamer Publikation usw.) sollte von dem Erstbetreuer bzw. der Erstbetreuerin und dem Doktoranden bzw. der Doktorandin gemeinsam so angelegt werden, dass die Arbeit zügig vorangehen kann. Ein Zeitraum von maximal 3 Jahren sollte nicht überschritten werden. Eine zu lange Verzögerung zwischen Datenerhebung und Einreichen der Arbeit führt möglicherweise zu einer Herabsetzung der Bewertung, wenn die Aktualität der Daten dadurch gelitten hat.
Für empirische und experimentelle Arbeiten sollte im Zuge der Planung des Dissertationsprojektes ein Untersuchungsplan erstellt werden. Dieser enthält eine Einleitung und Fragestellung (evtl. Hypothesen), eine Beschreibung der Methodik (einschließlich Fallzahlschätzung und angestrebter statistischer Auswertung) und ein Literaturverzeichnis.
Wertvolle Hinweise auf Inhalte des Versuchsplans finden sich auf der Homepage der Ethikkommission der Universität zu Lübeck unter „Allgemeine Informationen zu Studienprotokollen“. Es ist unbedingt empfehlenswert, sich vor Konzeption des Untersuchungsplans grundlegendes methodisches Wissen zur Versuchsplanung anzueignen. Manche Fehler sind nach der Datenerhebung nicht mehr korrigierbar!
Sollte sich beim Literaturstudium herausstellen, dass die geplante Arbeit nicht durchführbar oder das Thema schon bearbeitet worden ist, sollte der Doktorand bzw. die Doktorandin das Thema zurückgeben bzw. mit der Erstbetreuung eine Änderung des Untersuchungsplanes oder Themas besprechen. Jeder Zweifel an den zu erwartenden Ergebnissen sollte offengelegt und durch Modifikationen der Versuchsplanung ausgeräumt werden.
Wir empfehlen den Doktorandinnen und Doktoranden vor Annahme eines Themas mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin Punkte wie die folgenden zu besprechen:
- Häufigkeit von Besprechungen und Zeitnähe eines Termins bei Bedarf.
- Publikationsgewohnheiten und Beteiligung der Promovierenden in der Autorenschaft
- Möglichkeit von eigenen Vorträgen / Kongressbeiträgen
Hinweise zur Ethik
Bei Forschungsvorhaben am und mit Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenen Körpermaterialien sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten ist vor Studienbeginn eine ethische und rechtliche Beurteilung und Beratung durch die Ethikkommission der Universität zu Lübeck obligatorisch. Die Ethikkommission stellt die dafür notwendigen Antragsunterlagen auf der Homepage der UzL zur Verfügung.
Bei Forschungsvorhaben am Tier ist die Genehmigung des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein einzuholen. Anträge sind über den örtlichen Tierschutzbeauftragten, Herrn Dr. Schmelting, den Leiter der Gemeinsamen Tierhaltung, zu stellen.
Ratschläge für die Abfassung einer Promotionsarbeit
Zielsetzung
Die Dissertation soll die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und klarer Darstellung der Ergebnisse nachweisen und einen eigenen, neuen Beitrag zu einem wissenschaftlichen Gebiet leisten.
Dissertationsschriften sollten so kurz wie möglich und so ausführlich wie nötig sein. Auch eine dem engeren Fachgebiet ferner stehende Person muss der Arbeit klar entnehmen können, auf welchen theoretischen und methodischen Gedankengängen sie beruht und nach welchen Grundsätzen ihre Ergebnisse gewonnen wurden. Mit dem engeren Fachgebiet vertraute Personen sollten darüber hinaus aufgrund der Angaben des Doktoranden bzw. der Doktorandin (z.B. Literaturangaben und Methodik) nachprüfen können, wie genau und vollständig der Doktorand bzw. die Doktorandin das Thema erfasst hat.
Schreibstil / Ausdruck
Gutachter, Gutachterinnen und die Promotionskommission bewerten auch Stil und Lesbarkeit einer Dissertationsschrift. Promovenden und Promovendinnen sollten sich daher bemühen, klar zu formulieren sowie grammatikalisch fehlerfrei zu schreiben. Doktorandinnen und Doktoranden sind zusammen mit den Erstbetreuern und Erstbetreuerinnen für Inhalt, Stil und äußere Form der Dissertation verantwortlich und sollten bedenken, dass Dissertationen öffentlich zugängliche wissenschaftliche Originalien und historische Dokumente sind, die auch noch nach Jahrzehnten den wissenschaftlichen Rang einer Sektion anzeigen. Dissertationen, die nach Ansicht der Promotionskommission den formalen Anforderungen nicht genügen, werden dem Doktoranden bzw. der Doktorandin zur Überarbeitung zurückgegeben.
Wenn Sie sich entschließen, den Text Ihrer Dissertationsschrift zu gendern, müssen Sie sich für ein System entscheiden und dieses stringent umsetzen. Möglich ist auch die Einfügung eines Disclaimers am Anfang der Arbeit, z.B. auf Seite 3. Der Bereich Chancengleichheit und Familie berät gerne zum Thema geschlechtersensible Sprache und hat auch einen Flyer zum Thema herausgebracht.
Äußere Form
Der Umfang der Arbeit sollte einschließlich Literaturverzeichnis 80 Seiten nicht überschreiten. Digitale Ergänzungen, die über einen Link zu öffnen sind, können nicht als Teil der Dissertationsschrift anerkannt werden. Viele gelungene empirische oder experimentelle Arbeiten weisen in etwa folgende Verteilung auf:
Einleitung und Fragestellung: 10 Seiten Material und Methoden: 15 Seiten Ergebnisse: 15 Seiten Diskussion: 15 Seiten)
Schriftgröße und –typus sind nicht vorgegeben, sollten aber ein konventionelles Maß haben (z.B. Arial 12). Stets sollten ein freier Rand von 3 cm Breite links (Heftungsrand) und 2,5 cm Breite rechts eingehalten werden und die Abstände von Ober- und Unterkante der Seite gleichbleiben. Der Zeilenabstand darf nur ausnahmsweise weniger als 1,5 Zeilen betragen.
Die Dissertationsschrift muss im Format DIN A4 gedruckt und zu einem einzigen, in sich zusammenhängenden Band gebunden werden. Die Bindungsqualität liegt im Ermessen der Doktorandinnen und Doktoranden, nur Ringbindung ist nicht erlaubt. Wenn ein Hardcover gewählt wird, sollte der Titel möglichst auf dem Außendeckel gedruckt werden.
Titel, Titelblatt und Seite 2
Der Titel der Dissertation ist so zu fassen, dass er möglichst genau Thema und Inhalt der Arbeit wiedergibt. Er ist außerdem so zu formulieren, dass auch eine dem Fach ferner stehende Person zu erkennen vermag, worum es sich handelt. Abkürzungen und Handelsnamen sind zu vermeiden, ebenso englische Begriffe. Eine Länge von maximal 3 Zeilen sollte nicht überschritten werden.
Eine Vorlage für das Titelblatt mit weiteren Hinweisen steht hier zum Download bereit.
Die Seite 2 enthält ausschließlich folgende Angaben:
1. Berichterstatter*in: (Name der Erstbetreuung einsetzen)
Ko-Betreuer*in: (Name der Kobetreuung einsetzen)
2. Berichterstatter*in: (frei lassen)
Tag der mündlichen Prüfung: (frei lassen)
Zum Druck genehmigt. Lübeck, den (frei lassen)
-Promotionskommission der Sektion Medizin-
Die Angaben auf Seite 2 können am Ende des Verfahrens vor der Drucklegung für die Veröffentlichung noch korrigiert werden.
Gliederung
Die Arbeit muss klar erkennbar gegliedert sein, z.B. in folgende Hauptabschnitte:
I. Inhaltsverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis
III. Tabellenverzeichnis
IV. Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung und Fragestellung
2. Material und Methoden
3. Ergebnisse
4. Diskussion
5. Zusammenfassung
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang
8. Danksagungen
9. Lebenslauf
Diese einzelnen Abschnitte müssen durch entsprechende Formatierung als Kapitelüberschriften erkennbar sein und jeweils auf einer neuen Seite beginnen. Die Nutzung automatischer Inhaltsverzeichnisse wird empfohlen, achten Sie besonders auf die finale Aktualisierung des Inhaltsverzeichnisses. Die Seiten der Arbeit sind beginnend mit der Einleitung fortlaufend zu nummerieren.
Einleitung und Fragestellung
Einleitend sind Ausgangspunkte (z.B. vorangehende Arbeiten der gleichen Arbeitsgruppe oder -richtung), der Stand der Forschung (mit Angabe aktueller Literatur) und Fragestellung der Arbeit so darzustellen, dass auch der/die dem Thema ferner Stehende sieht, wohin die Arbeit gehört und was sie bezweckt. Am Ende der Einleitung muss eine klare Fragestellung formuliert werden.
Material und Methoden
Bereits publizierte oder bekannte Methoden sollen nicht geschildert werden, hier reicht die Angabe des Prinzips und der Verweis auf die entsprechende Literatur. Andererseits sollen neue oder weiterentwickelte Methoden, ebenso das Vorgehen des Doktoranden bzw. der Doktorandin bei der Gewinnung und bei der Auswertung der eigenen Ergebnisse so genau beschrieben werden, dass eine fachkundige Person durch diese Beschreibung in den Stand gesetzt wird, die Untersuchungen zu wiederholen und ihre Ergebnisse nachzuprüfen (Reproduzierbarkeit). In den Abschnitt Material und Methoden gehört auch die Feststellung, dass ggf. Stellungnahmen nach dem geltenden Tierschutzgesetz bzw. der Ethikkommission eingeholt wurden (mit Datum und Aktenzeichen).
Insbesondere die eigene Leistung des Doktoranden bzw. der Doktorandin ist ausführlich darzustellen, weil nach dieser Leistung die Arbeit bewertet wird. Auf fremde Hilfe bei Planung, Statistik und Datenhebung usw. ist daher hinzuweisen.
Auswertung / Statistik
Der Absatz „Auswertung" beendet in der Regel den Methodikteil und enthält auch die verwendete Statistik. Die Verwendung von Zahlen (Häufigkeiten, quantitativen Werten, z.B. Messwerten usw.) führt zwangsläufig zur Statistik. Es. wird empfohlen, dass sich der Doktorand bzw. die Doktorandin bei der Planung der Versuchs-, Beobachtungs- oder Erhebungsreihe und deren statistischer Auswertung sachkundige Beratung bei einer entsprechenden Einrichtung der Sektion einholt. Die Versuchs- und Erhebungsplanung muss (unter „Material und Methoden") rekonstruierbar beschrieben werden. Nur so können Außenstehende beurteilen, ob die Ergebnisse verallgemeinerungsfähig sind, wo u. U. systematische Störfaktoren liegen und - falls die Ergebnisse mit denen anderer Forscher und Forscherinnen verglichen werden sollten - ob sie miteinander vergleichbar sind (z.B. hinsichtlich Beobachtungs- und Definitionsgleichheit, Strukturgleichheit und Repräsentationsgleichheit der Kollektive). Die Begründung der statistischen Methoden und deren Auswahl muss im Material-und-Methoden-Teil beschrieben werden. Die Quelle und der Umfang einer etwaigen statistischen Beratung sollten angegeben werden.
Abbildungen, Tabellen
Abbildungen und Tabellen sind je für sich fortlaufend zu nummerieren und mit einer Legende zu versehen. Die Legende sollte alle Informationen enthalten, die für das Verständnis der Abbildung bzw. Tabelle notwendig sind (z.B. statistische Kennwerte, Signifikanzsymbole). Die Leserschaft muss sofort sehen können, worum es sich handelt und was aus der Abbildung entnommen werden soll, ohne im Text nachlesen zu müssen. Abbildungs- und Tabellenhinweise im Text müssen die entsprechende Abbildungs- oder Tabellennummer nennen. Was schon in Legenden steht, braucht nicht im Text wiederholt zu werden, hier genügt ein Hinweis im Text auf die entsprechende Legende. Bei Mikrophotogrammen und dergleichen ist der Abbildungsmaßstab anzugeben, wenn er nicht ohne Weiteres ersichtlich ist. Sind Abbildungen oder Tabellen aus anderen Arbeiten entnommen, so ist die Quelle in der Legende zu nennen (z.B. „umgezeichnet nach ...", oder „aus MÜLLER, 1990, Abb.3"). Auf die unbedingte Einhaltung des Urheberrechts wird hingewiesen. Abkürzungen, Zeichen, Buchstaben usw. in Abbildungen müssen in der Legende erläutert sein, oder die Legenden müssen (mit Seitenzahl) auf die Textstellen verweisen, in denen die nötigen Erläuterungen zu finden sind. Es ist überflüssig, Ergebnisse, die in Tabellen zusammengefasst sind, nochmals graphisch zu dokumentieren. Falls die Urdaten nicht in die Arbeit aufgenommen werden können, sollten Fundhinweise gegeben werden, so dass erneute Auswertungen möglich sind. Bei der Verwendung von Maßeinheiten sind die international gültigen, z. B. SI-Einheiten, allein zulässig.
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung soll nicht nur die Ergebnisse der Arbeit enthalten, sondern ein Abriss der gesamten Arbeit sein in der Reihenfolge: Fragestellung - Material und Methoden – Ergebnisse – und Diskussion. Die Leserschaft muss auch dann eine Vorstellung von Entwurf, Grundlage und Gang der gesamten Arbeit gewinnen, wenn nur die Zusammenfassung gelesen wird. Dennoch sollte die Zusammenfassung nur den Umfang einer Seite haben. Abkürzungen sind zu vermeiden.
Literaturhinweise / Zitate
Textabschnitte, die aus anderen Veröffentlichungen wörtlich oder sinnhaft übernommen wurden, sind als solche eindeutig zu kennzeichnen. Dies ist notwendig um sich nicht dem Vorwurf eines Plagiats ausgesetzt zu sehen. Autoren und Autorinnen können im Text nach zwei unterschiedlichen Prinzipien zitiert werden. Man muss sich aber für eine Zitierweise entscheiden und diese konsequent beibehalten. Sie können sich auch für einen etablierten Zitierstil entscheiden. Das Wichtigste ist die konsequente Anwendung einer Zitierweise.
Bei Namensnennung im Fließtext verfährt man, je nachdem ob es sich um eine*n oder mehrere Autoren oder Autorinnen handelt, wie folgt:
- Ein Autor /eine Autorin (Müller, 1980)
- mehrere Autoren / Autorinnen (Müller und Klein, 1980),
(Müller, Schmidt und Klein, 1980) - mehr als 2 Autoren (Müller et al., 1980)
Auch wenn es sich um ausländische Publikationen handelt, soll immer „und" geschrieben werden. Werden für eine Literaturstelle mehrere Verfasser bzw. Verfasserinnen von Aufsätzen genannt, so richtet sich die Reihung nach dem Erscheinungsjahr (Freitag, 1978; Baum und Müller, 1980) oder nach dem Alphabet (Baum und Müller, 1980; Freitag, 1978).
Hat ein Autor / eine Autorin mehrere Arbeiten in einem Jahr veröffentlicht, werden kleine Buchstaben hinter die Jahreszahl gesetzt (entsprechend auch im Literaturverzeichnis). Jede Arbeit muss vom Text her im Literaturverzeichnis eindeutig bestimmt sein. Im Fließtext wird ohne Anfangsbuchstaben des Vornamens zitiert.
Es kann auch die Nummer der Literaturstelle aus dem Literaturverzeichnis in Klammern an die entsprechende Stelle im Text eingefügt werden. Bei mehreren Literaturstellen folgt die Reihe mit zunehmender Größe der Zahl. Die einzelnen Zahlen werden aufsteigend durch Kommata getrennt, z.B. (5, 19, 137).
Literaturverzeichnis
Besonders aufschlussreich für die Gewissenhaftigkeit des Doktoranden bzw. der Doktorandin ist das Literaturverzeichnis. Es muss alle Autorinnen und Autoren enthalten, die im Text vorkommen und soll keine Nennungen enthalten, die im Text nicht vorkommen. Jede im Literaturverzeichnis genannte Quelle muss bibliographisch so beschrieben sein, dass Interessierte das Original sofort auffinden können.
Bei den bibliographischen Angaben unterscheidet man folgende Gruppen:
a) den Originalarbeiten bzw. deren Referate aus Zeitschriften
b) Literaturstellen aus Büchern (Monographien, Handbücher, Lehrbücher)
c) Internet-Zitate
Die Angaben zu a.) müssen enthalten:
- Namen und Anfangsbuchstaben der Vornamen aller Autoren bzw. Autorinnen. Abkürzungen der Autorenliste durch „et al.“ usw. sind im Literaturverzeichnis nicht erlaubt.
- Titel der Arbeit
- Namen der Zeitschrift voll ausgeschrieben oder entsprechend den Abkürzungen in der Zeitschrift bzw. im „Index Medicus", mit der Nummer des Bandes, den Seitenzahlen von Anfangs- und Schlussseite des zitierten Aufsatzes und dem Erscheinungsjahr. Die Angabe von Heftzahlen oder Erscheinungsmonat sollte weggelassen werden.
In Fachzeitschriften werden diese Angaben nicht immer gleich angeordnet. In der Dissertationsschrift ist eine einheitliche Reihung notwendig.
Zum Beispiel:
Ferrans JV, Hibbs RG, Burda CD: The heart in fabry’s disease. A histochemical and electron microscopic study. Am J Cardiol 24, 25-110 (1969)
oder
Ferrans JV, Hibbs RG, Burda CD (1969) The heart in fabry’s disease. A histochemical and electron microscopic study. Am J Cardiol 24, 25-110
oder
Ferrans JV, Hibbs RG, Burda CD: The heart in fabry’s disease. A histochemical and electron microscopic study. Am J Cardiol 24: 25-110; 1969
Die Angaben zu b.) müssen enthalten:
- Namen und Anfangsbuchstaben des Vornamens sämtlicher Verfasser/Verfasserinnen
- Ggf. das Kapitel, bei umfangreichen Werken bzw. Mehrautoren/Mehrautorinnen-Werken immer das Kapitel
- Sämtliche Herausgeber/innen des Handbuches oder des Mehrautoren/Mehrautorinnen-Werkes
- Titel des Buches, ggf. mit Angabe des Bandes
- Auflage und erste Seitenzahl des Kapitels, auf der sich die benutzten oder zitierten Angaben befinden
- Name des Verlages
- Verlagsort (bei mehreren Verlagsorten genügt der erste Ort)
- Erscheinungsjahr
Zum Beispiel:
Gross R: Thromboembolische Erkrankungen der Lunge. In: Maegeli Th, Matis P, Gross R, Runge H, Sachs HW (Hrsg.): Die thromboembolischen Erkrankungen. 2. Aufl., 511-522, Schattauer, Stuttgart, 1960
oder
Gross R (1960) Thromboembolische Erkrankungen der Lunge. In: Maegeli Th, Matis P, Gross R, Runge H, Sachs HW (Hrsg.): Die thromboembolischen Erkrankungen. 2. Aufl., 511-522, Schattauer, Stuttgart
Dissertations- und Habilitationsschriften können in der folgenden Form zitiert werden:
Verfasser/-in und Titel der Arbeit in üblicher Form. Es folgt
Med. Diss. Bonn, 2004
oder
Med. Habil. Schr. Bonn, 2004
Die Angaben zu c) müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Werden im Text Literatur- oder Dokumentenverweise aus dem Internet angegeben, sind diese im Literaturverzeichnis anzuführen. Wegen der Fluktuation von Dokumenten im weltweiten Netz sollte die Angabe im Literaturverzeichnis das Datum beinhalten, an dem das Dokument zum letzten Mal mit dem im Text angegebenen Inhalt gesichtet wurde.
Zum Beispiel:
http://www.schmerzpsychotherapie.net (Tag des Zugriffs: 11.01.2007)
Die vorgeschlagene Form für Zitate und Literaturverzeichnis ist nicht als Dogma aufzufassen. Insofern sind kleine Abweichungen, z.B. bei der Interpunktion und der Stellung der Jahreszahl statthaft. Wichtig ist, dass einheitlich und durchgängig verfahren wird und nicht einmal nach dem einen, einmal nach dem anderen Schema im Literaturverzeichnis gearbeitet wird. Unabdingbar sind die Abkürzungen der Zeitschrift nach „Index Medicus" bzw. nach der Zeitschrift selbst. Phantasieabkürzungen werden nicht akzeptiert. Findet sich eine Zeitschrift nicht im Index Medicus, so sollte eine Abkürzung entsprechend den Abkürzungsprinzipien des Index Medicus gefunden werden.
Anhang
Im Anhang sollten alle Informationen stehen, die hinsichtlich ihres Umfangs den Textfluss behindern (z.B. Votum der Ethikkommission, Umfangreiche Tabellen, Kasuistiken, Schilderung von Techniken oder Vorschriften). Auf die unbedingte Einhaltung des Copyrights wird hingewiesen (betrifft z. B. kommerziell erhältliche Fragebögen).
Danksagung
Üblicherweise dankt der Doktorand bzw. die Doktorandin auf dem vorletzten Blatt der Arbeit z.B. dem/der Klinik- oder Institutsdirektor/in für den Arbeitsplatz, für das Überlassen des Materials, und vor allem dem/der Erstbetreuer/in für das Thema und für seine/ihre Ratschläge und Unterstützung. In den Danksagungen sollen alle Personen, Arbeitsgemeinschaften, Labore und Institute erwähnt werden, von deren Hilfe und Beratung der Doktorand bzw. die Doktorandin bei der Abfassung der Arbeit Unterstützung erfahren hat. Hilfen und Hilfsmittel, die nicht im Abschnitt „Material und Methoden“ benannt wurden, sind zwingend in der Danksagung zu erwähnen.
Lebenslauf
Die letzte Seite der Arbeit enthält einen tabellarischen Lebenslauf. Der Lebenslauf soll insbesondere Aufschluss über Bildung und Studiengang geben und mit einem Lichtbild versehen werden. Für den Leser einer Dissertation ist es von Interesse, wer der Verfasser ist. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, wie dessen beruflicher Werdegang ist und auf welche Kenntnisse und Erfahrungen der Verfasser zurückgreifen kann. Ebenfalls sollte vermerkt werden, in welchem Zeitraum die Dissertation (die experimentellen Untersuchungen) angefertigt wurde. Eventuelle Unterbrechungen beim Verfassen der Arbeit sollen vermerkt und begründet werden. Weniger relevant sind dahingegen personenbezogene Daten wie genaues Geburtsdatum oder Schulbildung. Gänzlich irrelevant sind Angaben über die Adresse oder den Personenstand. Ein rechtliches Interesse der Leser besteht an der Veröffentlichung von Eckdaten über die bisherige akademische Ausbildung des Verfassers, da diese einen Kontext darstellen, der für die Einschätzung der Dissertation und ihren wissenschaftlichen Wert von Bedeutung sein kann.
Folgende Inhaltsbestimmung des beizufügenden Lebenslaufs wäre vorstellbar:
- Persönliche Daten: Name, Alter
- Hochschulstudium: Verlauf, Schwerpunkte, Wissenschaftliche Mitarbeit etc.
- Beruflicher Werdegang: Sofern bereits vorhanden
- Zeitraum der Dissertation
- Publikationen
Der Doktorand bzw. die Doktorandin sollte bedenken, dass der Lebenslauf bei Publikation der Dissertation am Ende des Promotionsverfahrens ggf. mit veröffentlicht wird (Foto und persönliche Daten können vor Drucklegung entfernt werden; in digital veröffentlichten Dissertationen kann der Lebenslauf ganz entfernt werden).
Dissertationsschrift auf Englisch schreiben
Gemäß § 12 (2) der Promotionsordnung kann die Dissertationsschrift auf begründeten Antrag in englischer Sprache verfasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn
der Doktorand/die Doktorandin kein deutscher Muttersprachler ist und nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, um die Arbeit auf Deutsch zu schreiben
Mitglieder des Betreuerteams keine deutschen Muttersprachler sind
das Promotionsprojekt in einem internationalen, englischsprachigen Forschungsumfeld angesiedelt ist und der kollegiale Austausch regelmäßig auf Englisch geführt wird
Das Sprachniveau muss dem einer wissenschaftlichen Publikation entsprechen. Wenn die Promotionskommission Zweifel an der sprachlichen Qualität hegt, kann sie die Überprüfung durch einen Experten einfordern.
Weiterhin gelten folgende Auflagen:
Zusätzlich zur einseitigen englischen Zusammenfassung ist eine ausführliche Zusammenfassung der Arbeit im Umfang von 3-4 DIN A4-Seiten, gegliedert in die wesentlichen Kapitel der Dissertation, in deutscher Sprache anzufertigen. Diese ist direkt nach der einseitigen englischen Zusammenfassung in die Arbeit einzufügen und in den Druckexemplaren mit einzubinden.
Das Titelblatt sollte in deutscher Sprache erstellt werden. Nur der Titel darf auf Englisch belassen werden (siehe Vorlagen Titelblatt Dissertationsschrift).
Alle Regelungen gelten für das Einreichen einer Monographie, für kumulative Arbeiten gelten folgende besondere Einschränkungen:
Der Manteltext als Begleittext muss auf Deutsch abgefasst werden, auch wenn die Originalpublikationen englischsprachig sind. Nur wenn die deutschen Sprachkenntnisse des Doktoranden/der Doktorandin nicht ausreichen, kann der Manteltext auf Antrag auf Englisch eingereicht werden.
Wie bei kumulativen Arbeiten üblich, ist eine Gesamtkonklusion von 2-3 Seiten anzufertigen, in diesem Fall auf Englisch. Zusätzlich ist eine ausführliche Zusammenfassung der Arbeit im Umfang von 3- 4 DIN A4-Seiten, gegliedert in die wesentlichen Kapitel der Dissertation, in deutscher Sprache anzufertigen und am Ende des Manteltextes einzufügen.
Sie können den Antrag auf Einreichung der Dissertationsschrift auf Englisch formlos per E-Mail an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de stellen und erhalten dann eine offizielle Bestätigung.
Bitte beachten Sie: Die Abfassung der Dissertationsschrift auf Englisch bedeutet nicht automatisch, dass die mündliche Prüfung auf Englisch abgenommen wird. Dies ist ausschließlich für Nicht-Muttersprachler möglich und muss gesondert beantragt werden.
Begutachtungsprozess
Das Erstgutachten wird durch den Erstbetreuter bzw. die Erstbetreuerin angefertigt (oder auch Doktorvater bzw. Doktormutter).
Das Zweitgutachten wird in der Regel an ein Mitglied des Lehrkörpers vergeben, also ein habilitiertes Mitglied der Sektion Medizin. Das können auch Personen sein, die nicht mehr an der UzL tätig, aber nach wie vor an einer Einrichtung der UzL affiliiert sind (also weder umhabilitiert sind, noch einen Ruf an eine andere Universität angenommen haben). Die Zuordnung nimmt die oder der Vorsitzende der Promotionskommission im Auftrag der Kommission vor.
Die Gutachter und Gutachterinnen werden gebeten, das Gutachten innerhalb von vier Wochen anzufertigen, in Einzelfällen kann es aber sehr viel länger dauern. Wenn beide Gutachten die Arbeit zur Annahme empfehlen und eine Note vergeben, kann die Arbeit auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung der Promotionskommission gesetzt werden. Beide Gutachten müssen bis zum Monatsersten vorliegen, um für die Sitzung des laufenden Monats berücksichtigt zu werden. Die oder der Vorsitzende bestimmt aus den Mitgliedern der Promotionskommission einen Kurzreferenten bzw. eine Kurzreferentin, der bzw. die die Arbeit evaluiert und unter Einbeziehung der Gutachten eine Empfehlung zur Beschlussfassung stellt.
Bewertungsleitfaden der Promotionskommission der Sektion Medizin
Eine strukturierte und transparente Beurteilung der schriftlichen Promotionsleistung wird durch den Bewertungsleitfaden der Promotionskommission der Sektion Medizin gewährleistet:
1. Relevanz / Originalität der Arbeit
- Wie hoch ist der Erkenntnisgewinn?
- Ist das Thema aktuell relevant (aktuelle Forschungslage, klinische Relevanz)?
- Wie ist die wissenschaftliche Originalität zu bewerten?
2. Methodik
- Wie aufwändig sind die Methoden?
- Wie gut sind die Methoden beschrieben?
- Wurden neue Methoden etabliert oder bereits bekannte Methoden verwendet?
- Validität: Können die verwendeten Methoden die Fragestellung beantworten?
- Wie gut sind die Kriterien zur Beurteilung der Variablen definiert?
- Wie gut ist die Stichprobenwahl? Entspricht sie der Fragestellung?
3. Statistische Auswertung
- Wurden die richtigen statistischen Test verwendet?
- Wurden mögliche Störgrößen berücksichtigt?
- Wurde die statistische Auswertung von dem/der Doktorand*in selbst durchgeführt?
- Komplexität der statistischen Auswertung?
4. Aufwand, Engagement, Eigenbeteiligung
- Wie groß ist der Eigenanteil des/der Doktorand*in?
- Wie groß ist die zeitliche Latenz zwischen Beginn und Abgabe?
- Wurden die Daten selbst generiert?
- Wie komplex sind die Methoden?
5. Inhaltliche Ausarbeitung
- Wie gut ist der wissenschaftliche Hintergrund dargestellt?
- Wie gut wird die Fragestellung eingeordnet?
- Wie gut sind die Schlüsse durch die Resultate begründet?
- Wie gut werden die Methodik und die Resultate diskutiert?
- Werden mögliche Limitationen diskutiert?
- Wie gut werden die Ergebnisse in Bezug auf die einschlägige Literatur diskutiert?
- Wie gut ist die Arbeit lesbar und inhaltlich stringent?
6. Publikation
- Wurden/werden die Ergebnisse publiziert?
7. Literatur
- Wie aktuell, relevant und international ist die verwendete Literatur?
- Wie ausführlich ist die zitierte Literatur?
- Wurde ein einheitlich korrekter Zitierstil verwendet?
8. Form und Struktur
- Orthographie
- Wie gut ist das sprachliche Niveau?
- Ist eine klare Gliederung erkennbar?
- Wie gut ist die graphische Ausarbeitung (Texte, Graphiken, Diagramme)?
- Sind alle relevanten Begriffe hinreichend erläutert?
Notensystem (vgl. § 16 Promotionsordnung Sektion Medizin)
Für die Bewertung einer zur Annahme vorgeschlagenen Dissertation sind folgende Noten zu verwenden:
1= sehr gut (eine hervorragende Leistung)
2 = gut (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt)
3 = befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht)
4 = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)
Zur differenzierten Bewertung der Leistung kann die Note um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden, wobei die Noten 0,7 und 4,3 ausgeschlossen sind.
Die Bewertung der Dissertation mit den Noten 1,0 und 1,3 setzt in der Regel die Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse in hochrangigen und fachbezogenen anerkannten Publikationsmedien mit dem Doktoranden oder der Doktorandin in Erst- oder Koautorenschaft voraus.
Hat die Promotionskommission die Dissertationsschrift mit der Note 1,0 angenommen, wir ein auswärtiges Drittgutachten eingeholt. Hierzu wird der Erstbetreuer bzw. die Erstbetreuerin aufgefordert, drei externe, unabhängige Professoren bzw. Professorinnen zu benennen, aus denen eine Person ausgewählt wird. Diese muss die Arbeit mit der Note 1,0 oder dem Prädikat summa cum laude empfehlen, dann kann der Senatsausschuss Medizin um Zustimmung zur Verleihung des Prädikats summa cum laude gebeten werden.
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Die fertige Dissertationsschrift wird zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren im Zentralen Prüfungsamt bei der für Promotionsverfahren in der Sektion Medizin zuständigen Stelle abgegeben.
Der Zulassungsantrag ist zu richten an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Promotionskommission der Sektion Medizin und enthält neben der Angabe des angestrebten Grades und den personenbezogenen Daten (Matrikel-Nr., Anschrift, Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse) auch die abzugebenden Erklärungen und Versicherungen:
Schriftliche Zustimmung zur Verwendung einer Antiplagiatssoftware
Die Angabe, unter wessen Betreuung und in welchem Institut oder in welcher Klinik die Dissertation angefertigt wurde
Eine Erklärung an Eides statt, dass die Dissertation ohne fremde Hilfe angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit genannten personellen, technischen und sachlichen Hilfen oder Hilfsmittel benutzt wurden
Die Versicherung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er nicht vorher oder gleichzeitig andernorts einen Zulassungsantrag gestellt oder die Dissertation vorgelegt hat
Eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg die Bewerberin oder der Bewerber sich bereits einem anderen Promotionsverfahren unterzogen hat
Eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob er oder sie der Zulassung von Zuhörerinnen oder Zuhörern bei der mündlichen Prüfung widerspricht
Dieses Schreiben ist handschriftlich unterzeichnet im Original einzureichen; eine Vorlage finden Sie in unserer Checkliste.
Beizufügende Unterlagen:
1 Exemplar der Dissertation im Format DIN A4 gedruckt und gebunden
Eine elektronische Fassung des Dissertationstextes (PDF ohne Kennwort- und Kopierschutz), entweder auf Speichermedium oder per E-Mail an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de
Eine Aufstellung der aus der Dissertation resultierenden Publikation, Vorträge, Poster, Patente u. a. unter Beifügung von jeweils 3 Fotokopien (elektronische Version auf Speichermedium oder per E-Mail, siehe oben)
Ein Lebenslauf, der insbesondere über Bildung und Studiengang Aufschluss gibt und mit einem Lichtbild zu versehen ist (eingebunden in die Dissertation)
Nachweis über die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart „0" („Führungszeugnis für behördliche Zwecke“ bzw. „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“), das direkt an das Prüfungsamt gesendet wird (Anschrift siehe unten). Zum Zeitpunkt der Einreichung darf das Führungszeugnis nicht älter als 1 Jahr sein.
Ein ToR (Transcript of Records) über die innerhalb des strukturierten Weiterbildungsprogramms für Promovierende erbrachten curricularen Leistungen (ausgestellt durch das CDSL)
Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des zur Promotion berechtigenden Studiums mit Notenangabe. Bei Absolventen der UzL genügt eine Kopie, externe Absolventen reichen bitte beglaubigte Kopien ein oder legen die Originale im Prüfungsamt vor. Bitte beachten Sie auch den Abschnitt „Zulassungsvoraussetzungen“.
In den Fällen, in denen die Dissertation unter Verwendung von Krankengeschichten oder Patientenbefunden angefertigt worden ist, eine schriftliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass die zuständige ärztliche oder wissenschaftliche Leiterin oder der zuständige ärztliche oder wissenschaftliche Leiter damit einverstanden ist, dass die Abhandlung als Dissertation eingereicht wird, soweit die Arbeit nicht von ihr oder ihm selbst betreut wird.
Soweit Forschungsvorhaben am Menschen durchgeführt wurden: eine Erklärung über die von einer Ethikkommission genehmigten Untersuchungen unter Angabe des Aktenzeichens und des Datums (Abschnitt „Material und Methoden“, Genehmigungsschreiben im Anhang der Arbeit)
Soweit Tierversuche durchgeführt wurden: eine Erklärung über die von dem zuständigen Ministerium oder Amt genehmigten Tierversuche unter Angabe des Aktenzeichens und des Datums (Abschnitt „Material und Methoden“, Genehmigungsschreiben im Anhang der Arbeit)
- Nur bei kumulativen Dissertationsschriften: Erklärung aller Mitautoren über den Leistungsanteil der Erstautorenschaft(en), Erklärung über einmalige Verwendung der Publikationen in einer kumulativen Dissertation bzw. Darstellung der inhaltlichen Abgrenzung (vgl. Abschnitt Kumulative Dissertation)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Anschrift:
Universität zu Lübeck
Zentrales Prüfungsamt / Haus 2
Promotionsverfahren Sektion Medizin
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Alternativ können Sie die Unterlagen auf diesen Wegen einreichen:
- Briefkasten vor Haus 2 (SSC)
- Abgabe im Postzentrum der UzL (BMF neben Café Curie) oder Einwurf in den Briefkasten dort
- Abgabe an der Info im Zentralklinikum Haus A
Das Promotionsverfahren
Das Promotionsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren, also der Abgabe der fertigen Dissertationsschrift mit allen erforderlichen Unterlagen, und endet mit der Überlassung der Promotionsurkunde.
Spezialfall kumulative Promotion: Hier muss am Beginn des Promotionsprojektes eine Vorabprüfung der Promotionskommission beantragt werden. Ohne vorherige Genehmigung der Promotionskommission kann eine kumulative Dissertation nicht eingereicht werden.
Schematischer Ablauf des Promotionsverfahrens:
Antrags- und Zulassungsverfahren
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Zulassungsentscheidung
Mitteilung der Zulassungsentscheidung an den Bewerber bzw. die Bewerberin
Begutachtung der Dissertationsschrift
Auswahl des zweiten Berichterstatters bzw. der zweiten Berichterstatterin durch die Promotionskommission
Beurteilung der Dissertation durch den/die erste*n und zweite*n Berichterstatter*in
Bestellung des/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
Diskussion in einer Sitzung der Promotionskommission (tagt monatlich, keine Sitzungspausen)
Entscheidung über Annahme, Ablehnung, Überarbeitung und Bewertung der Dissertation
Mitteilung der Entscheidung an den Doktoranden bzw. die Doktorandin
Bei Bewertung 1,0: Einholen eines externen Gutachtens
Bei Überarbeitung: Wiedervorlage innerhalb eines Jahres nach Rückgabe, ggf. erneute Entscheidung der Promotionskommission
Bei Annahme: Beginn der Auslagefrist (3 Wochen ab Annahme durch Promotionskommission)
Bei Einspruch gegen Annahme, Ablehnung oder Bewertung: Erneute Entscheidung der Promotionskommission
Rigorosum
Festsetzung des Termins für die mündliche Prüfung (innerhalb von 3 Monaten nach Annahme der Dissertation)
Bekanntgabe des Termins in der Sektion Medizin
Ladung zur mündlichen Prüfung spätestens 3 Wochen vor dem Termin
Rigorosum
Bewertung der mündlichen Prüfung
Abschlussverfahren
Festsetzung des Gesamtergebnisses der Promotion
Mitteilung des Ergebnisses an den Bewerber bzw. die Bewerberin, ggf. vorbehaltlich formaler Änderungen vor Drucklegung (im Falle des Nichtbestehens schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)
Vervielfältigung der Dissertation innerhalb eines Jahres nach Bestehen, max. 2 Jahre (im Falle des Bestehens unter Auflagen nach Zustimmung des Prüfungsausschusses)
Vollzug der Promotion durch Überreichung der Promotionsurkunde
Mit der Übereichung bzw. Zusendung der Urkunde wird die Promotion vollzogen. Mit dem Vollzug endet das Promotionsverfahren und gilt das Recht zum Führen des Doktortitels als erworben.
Zweimal jährlich findet in der Universitätskirche St. Petri der Akademische Festakt zur feierlichen Verabschiedung der Absolventinnen und Absolventen der Universität zu Lübeck statt, für Promovierte und deren Betreuerinnen und Betreuer zusätzlich ein Empfang im Rathaus direkt vor der Veranstaltung. Den Termin des nächsten Akademischen Festaktes und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter Aktuelles/Feierliche Anlässe/Abschlussfeiern.
Das Rigorosum
Die mündliche Prüfung dauert bis zu einer Stunde und gliedert sich in einen 10-minütigen Vortrag des Prüflings zu den Inhalten und Ergebnissen der Dissertation und eine Diskussion mit dem Prüfungsausschuss. Hilfsmittel aller Art sind nicht zugelassen.
Doktorandinnen und Doktoranden im laufenden Promotionsverfahren können nach Rücksprache mit dem Prüfungsvorsitz bzw. Prüfungsamt als Zuhörer an mündlichen Promotionsprüfungen teilnehmen, solange der Prüfling der Zulassung von Zuhörern nicht grundsätzlich widersprochen hat. Habilitierte Mitglieder der Sektion Medizin dürfen in jedem Fall teilnehmen und auch bei der Diskussion Fragen stellen (maximal im Umfang von 10 Minuten).
Seit der Einführung der Satzung über die Durchführung von elektronischen Fernprüfungen an der Universität zu Lübeck können Mitprüfer elektronisch an der Prüfung teilnehmen, solange der/die Prüfungsvorsitzende gemeinsam mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vor Ort ist und der Prüfling nicht widerspricht. Die Aufklärung über das Recht auf Widerspruch findet in der Ladung statt.
In begründeten, sehr seltenen Ausnahmefällen und auf Antrag des Kandidaten oder der Kandidatin kann das Rigorosum als elektronische Fernprüfung durchgeführt werden. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Termin gestellt werden, die Entscheidung trifft ein Unterausschuss der Promotionskommission (vgl. § 4 (2) der o. g. Satzung). Dienstliche Gründe, lange Anreisezeiten und Ähnliches werden als Gründe nicht anerkannt.
Sobald das Prüfungsprotokoll im Prüfungsamt vorliegt, erhält der Doktorand bzw. die Doktorandin Nachricht zum weiteren Vorgehen.
Veröffentlichen der Dissertation
Nach dem Rigorosum verschickt das Prüfungsamt per E-Mail eine schriftliche Ergebnismitteilung und die Freigabe zum Druck mit weiteren Hinweisen zur Veröffentlichung (einschließlich der zu ergänzenden Angaben auf der Seite 2). Wenn das Bestehen der Promotion mit Auflagen für die Veröffentlichung verbunden wird, erfolgt die Druckfreigabe erst, nachdem der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Änderungen abgenommen hat.
Nach Bestehen der Promotion hat der Doktorand bzw. die Doktorandin ein Jahr Zeit, die Dissertationsschrift zur Veröffentlichung über die Zentrale Hochschulbibliothek zu übermitteln. Die Einjahresfrist kann auf begründeten Antrag auf maximal zwei Jahre verlängert werden. Der Antrag ist spätestens ein Monat vor Ablauf der Frist an den Vorsitz der Promotionskommission bzw. das Prüfungsamt zu stellen.
Für die Veröffentlichung gibt es folgende Möglichkeiten:
- Veröffentlichung in elektronischer Form
Hierzu senden Sie 2 gedruckte Exemplare (DIN A4, fester Einband oder Klebebindung, keine Ring-/Spiralbindung) an die Zentrale Hochschulbibliothek (ZHB) und reichen die elektronische Version über den Hochschulschriftenserver der Universität ein. Details hierzu erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung.
In den Druckexemplaren muss der akademische Lebenslauf enthalten sein, nur das Foto und ggf. Kontaktdaten dürfen gelöscht werden. In der elektronischen Version kann der Lebenslauf komplett weggelassen werden. - 25 Exemplare im A5-Format
Die Exemplare sind mit einem Titelblatt zu versehen und müssen auf der letzten Seite einen akademischen Lebenslauf enthalten. - 25 elektronische Versionen auf CD-ROM und 3 gedruckte Exemplare im A4-Format
Abzugeben sind: 25 CDs (Dokument im PDF-Format ohne Kennwort- und Kopierschutz) mit dem verkleinerten Titelblatt in der CD-Hülle und 3 gedruckte Exemplare im A4-Format. Die UzL hat das Recht, bei Bedarf weitere Kopien auf CD-ROM zu erstellen.
Weitere Informationen finden sie unter § 25 der Promotionsordnung.