Kumulative Dissertation

an der Sektion Medizin

Bei einer kumulativen Dissertation (auch Publikationspromotion oder publikationsbasierte Dissertation) werden mehrere thematisch verbundene Publikationen zu einer Dissertation ausgearbeitet. Die Dissertationsschrift besteht nicht wie üblich aus einer Monographie, sondern aus den Originalpublikationen und einem Manteltext, der das wissenschaftliche Gesamtkonzept erläutert und die Einzelbeiträge übergreifend diskutiert. 

An der UzL ist die kumulative Dissertation auf Antrag möglich, die Bedingungen werden in § 11 der Promotionsordnung geregelt:

§ 11 Kumulative Promotion

(1) Auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden ist eine kumulative Dissertation möglich. Voraussetzungen dafür sind mindestens drei bereits publizierte, eigenständig verfasste wissenschaftliche Originalarbeiten in international anerkannten begutachteten Fachzeitschriften. In mindestens einer Publikation ist die Antragstellerin oder der Antragsteller dabei Allein- oder Erstautorin oder Allein- oder Erstautor. Die Publikationen müssen mit einem gemeinsamen Thema benannt werden und eine schlüssige Gesamtkonzeption dazu bilden. 

Für die Publikation(en), bei der oder denen die Doktorandin oder der Doktorand Erstautorin oder Erstautor ist, muss zusätzlich von den Ko-Autorinnen oder Ko-Autoren bestätigt werden, dass die Doktorandin oder der Doktorand den wesentlichen Teil der Arbeit geleistet hat. Über die der kumulativen Dissertation zugrunde gelegten Publikationen ist eine ausführliche Zusammenfassung anzufertigen, die den Zusammenhang zwischen den einzelnen Publikationen darstellt. Optimalerweise ist die Zusammenfassung leicht verständlich, auch für Kollegen aus anderen Fachgebieten. Über den Antrag entscheidet die Promotionskommission. 

Voraussetzungen und organisatorischer Ablauf

Art der Publikationen:

Als Publikationen zählen Originalpublikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Begutachtungssystem (Peer Review). Geteilte Erstautorenschaften zählen als Erstautorenschaften, wobei die anderen Erstautorinnen bzw. Erstautoren diese Erstautorenschaft nicht mehr für eine eigene kumulative Dissertation nutzen können. In diesem Fall ist für die anderen Erstautoren bzw. Erstautorinnen nur noch die Ausarbeitung zu einer monographischen Dissertationsschrift möglich. Letztautorenschaften zählen nicht als Erstautorenschaften.

Reviews und Case reports/Fallberichte zählen nicht als Originalpublikation. Systematische Reviews, die nach strengen wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurden, können im Einzelfall als Originalbeitrag zählen, ebenso sogenannte „Letters“ (hier in Abhängigkeit vom Journal). Wenn Sie hierzu eine Einschätzung wünschen, schicken Sie die Publikation bitte an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de.

Konditionen:

Für die Publikation(en), bei der oder denen der Doktorand oder die Doktorandin Erstautor(in) ist, muss zusätzlich von den Ko-Autorinnen oder Ko-Autoren bestätigt werden, dass er/sie den wesentlichen Teil der Arbeit geleistet hat (§ 11 der Promotionsordnung der Sektion Medizin vom 07.12.2015, zuletzt geändert am 19.07.2022). Diese Bestätigung ist spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorzulegen.

Eine mehrfache Verwendung von Publikationen in verschiedenen kumulativen Dissertationen ist nur möglich, wenn die Schwerpunktsetzung eine klare Abgrenzung der Inhalte erlaubt. Mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist entweder eine Erklärung abzugeben, dass die verwendeten Publikationen bisher nicht in einer kumulativen Dissertation verwendet wurden, oder eine Nennung der weiteren kumulativen Dissertationen einschließlich einer schlüssigen Darstellung der inhaltlichen Abgrenzung.

Verfahren:

  1. Antrag auf Zulassung zur kumulativen Dissertation
    In einem ersten Schritt sollen der Promotionskommission über das Zentrale Prüfungsamt die Publikationen und eine sehr kurze Zusammenfassung des Themengebietes (max. 2 bis 3 Seiten) vorgelegt werden (per E-Mail an medizin.promotion(at)uni-luebeck(dot)de). Diese Unterlagen werden in der Promotionskommission auf Eignung der Publikationen und des inhaltlichen Zusammenhangs für die kumulative Promotion geprüft. Der Antrag auf Zulassung zur kumulativen Dissertation kann erst gestellt werden, wenn das Promotionsprojekt beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet ist und wenn die Publikationen mindestens als Preprint veröffentlicht sind.
     

  2. Beschlussfassung der Promotionskommission über die Zulassung zur kumulativen Dissertation
    Um in der Sitzung des laufenden Monats berücksichtigt zu werden, müssen die vollständigen Unterlagen bis zum Monatsersten beim Zentralen Prüfungsamt vorliegen. Bis ca. eine Woche nach der Sitzung erhalten Sie Nachricht über den Beschluss.
     

  3. Gestaltung der ausführlichen Zusammenfassung der kumulativen Promotion (nachfolgend als „Manteltext“ bezeichnet), siehe unten
     

  4. Einreichung der Dissertationsschrift
    Die einzureichenden Unterlagen sind für monographische und kumulative Arbeiten gleich, ebenso die Anzahl der innerhalb des strukturierten Weiterbildungsprogramms für Promovierende nachzuweisenden Credit Points. 

Gestaltung des Manteltexts

Der Manteltextes einschließlich Literaturverzeichnis hat einen Umfang von 15 bis 20 Seiten (ohne Anhang, Lebenslauf, etc.). 

Nach einer Einführung in das übergeordnete Thema des Dissertationsprojektes (ca. 3 bis 5 Seiten, Zitierung grundlegender Publikationen sinnvoll) sollen die einzelnen zugrundeliegenden Publikationen in Form eines extended abstracts (jeweils 3 bis 4 Seiten, evtl. mit einer Abbildung zur Verdeutlichung, keine Zitate) dargestellt werden. Anschließend ist eine kurze Gesamtbetrachtung des Projektthemas als Konklusion angezeigt (2-3 Seiten, auch hier dürfen andere Arbeiten zitiert werden). 

Der Manteltext kumulativer Arbeiten ist kein originär wissenschaftlicher Text und wird in der Regel auf Deutsch abgefasst, auch wenn die Originalpublikationen auf Englisch sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Abfassung des Manteltextes in englischer Sprache zulässig (für Nicht-Muttersprachler mit unzureichenden Sprachkenntnissen).

Online frei zugängliche Hochschulschriften aus Lübeck finden Sie z. B. im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Auf Anfrage können durch das Prüfungsamt frei zugängliche kumulative Dissertationen genannt werden. 

Vorschlag einer Gliederung

  1. Einführung in das übergeordnete Thema (3-5 Seiten, Zitate grundlegender Publikationen möglich)
  2. Darstellung der Publikation 1 (extended abstract, 3-4 Seiten, ggf. eine Abbildung, keine Zitate)
  3. Darstellung der Publikation 2 (extended abstract, 3-4 Seiten, ggf. eine Abbildung, keine Zitate)
  4. Darstellung der Publikation 3 (extended abstract, 3-4 Seiten, ggf. eine Abbildung, keine Zitate)
  5. Gesamtkonklusion (2-3 Seiten, Zitate möglich)
  6. Literaturverzeichnis
  7. Anhang: Einbindung der Publikationen (für die endgültige Drucklegung gelten besondere Regelungen, die das Zentrale Prüfungsamt nach dem Rigorosum mit der Druckfreigabe bekanntgibt)
  8. Danksagung
  9. Lebenslauf

 

Das erste Exemplar der Dissertationsschrift wird für die Begutachtung genutzt und muss mit eingebundenen Originalpublikationen eingereicht werden. Für die Veröffentlichung nach Abschluss des Promotionsverfahrens gelten besondere Regelungen, die das Zentrale Prüfungsamt nach dem Rigorosum mit der Druckfreigabe bekanntgibt.